Verfassung 1949

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Horst - Günter Hagemann 2008
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Verfassungsrechtliche Lage in Deutschland


Horst - Günter Hagemann: Verfassung Deutschlands "Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik" vom 30.05.1949 (07.10.1949) www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm
Unsere Nachkriegsaufbaueltern nahmen die Alliierten beim Wort und unternahmen alle Anstrengungen, unverzüglich eine geeignete Regierung für Friedensverhandlungen zu bilden.

Die Initiativen für diese Verfassungsbewegung gingen von der sowjetischen Besatzungszone aus,
da die Sowjets an einem Friedenschluß mit einem wieder handlungsfähigen deutschen Staat in Übereinstimmung mit den Potsdamer Beschlüssen interessiert waren. Die Westmächte standen dagegen einer deutschen Souveränität (heute noch) feindselig gegenüber, da sie eine zeitlich unbegrenzte Umerziehung (Auflösung) des deutschen Volkes und die Ausbeutung des deutschen Wirtschaftsgebietes unter einer hörigen Besatzungsverwaltung geplant hatten.

Der Verfassungsbildungsprozeß erstreckte sich also auf alle Besatzungszonen. Da sich hier auch die Überlebenden der völkerrechtswidrigen Vertreibungen befanden, war prinzipiell das gesamte noch lebende deutsche Volk einbezogen

Der Geltungsbereich der Verfassung nach Artikel 1 umfasst das gesamte besetzte Reichsgebiet: Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf. …..Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.
Deshalb ist die Staatsangehörigkeit der DDR die originäre deutsche Staatsangehörigkeit (Deutsches Reich) nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.
Die "DDR" ist also nicht als neuer Staat, sondern als Kerngebiet des neuen Deutschen Reichs konstituiert worden, welches nach dem Willen des Deutschen Volkes nunmehr den Namen "Deutsche Demokratische Republik" tragen sollte.
Damit war die reale DDR staatsrechtlich identisch, territorial (vorläufig) teilidentisch mit dem Deutschen Reich. Deshalb durfte die Nationale Volksarmee auch weiter die deutsche Uniform tragen, die Bundeswehr wurde dagegen als Vasallenarmee in US-Uniformen gesteckt.
Die DDR-Bürger erhielten blaue Reisepässe (für souveräne Staaten),
die "Bundesbürger" erhielten grüne (vorläufige) Reisepässe.
 

Die BRD konnte und kann daher keine eigene Staatsangehörigkeit mangels Staatseigenschaft begründen, daher erhält ihr Firmenpersonal jetzt die roten Reisepässe für Staatenlose bzw. Abhängige.

Interessant ist nun die Bewertung der BRD unter dem Gesichtspunkt von Grundgesetz und Verfassung. Nach Artikel 133 GG handelt es sich ja hier um eine Wirtschaftsverwaltung (Gewerbebetrieb): Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. , der nach Artikel 139 GG unter Besatzungsrecht steht.
Die Fortgeltung des Besatzungsrechts wurde mit der Berlinvereinbarung vom 25.09.1990 und der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Drei Mächten vom 27./28.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff.) festgeschrieben und durch das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG) vom 30.11.2007 wieder bestätigt.
Nach Aufhebung des Geltungsbereichs des GG Artikel 23 a.F. zum 17.07./ 29.09.1990 konnte man auch ungeniert die BRD als "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" am 18.01.2001 unter Nr. HRB 51411 ins Handelsregister am AG Frankfurt/M. eintragen.

Der Artikel 146 GG a.F. lautet: Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Da nun dieses beschriebene Ereignis am 07.10.1949 tatsächlich eingetreten war, ist die BRD seit diesem Zeitpunkt nichts anderes als eine gegen das deutsche Volk gerichtete verfassungsfeindliche Organisation, ohne gültige Rechtsgrundlage.
Die Bundesregierung selbst stellte fest, dass das Grundgesetz nicht, wie von den Westmächten gewünscht, vom deutschen Volk ratifiziert worden war.
Der Volksentscheid in der DDR zur Annahme der "sozialistischen Verfassung" vom 09.04.1968 konnte
das Verfassungsvotum von 1949 nicht aufheben, da die Deutschen in der BRD nicht mehr einbezogen
werden konnten.

Horst - Günter Hagemann: die Verfassung Deutschlands vom 30.05./07.10.1949 ein wesentlich machtvolleres Instrument, die hier illegal operierende BRD-GmbH zu überwinden, als das nie rechtskräftig eingeführte Bonner GG oder die vorherigen deutschen Verfassungen, denn sie wurde als letzte deutsche Verfassung hier am 07.10.1949 in Kraft gesetzt und bis heute nicht aufgehoben.

Die Machtausübung der BRD-GmbH auf der behaupteten Grundlage eines GG ohne Geltungsbereich um eben dieses Grundgesetz, nämlich Art. 146 zu verhindern, ist Grundgesetz- & Verfassungshochverrat. Da die Bestimmung des Einigungsvertrags, Art. 5, -Volksabstimmung über eine Verfassung gemäß Art. 146 GG in Zweijahresfrist (also bis 1992 spätestens) - durch die Bundesregierung und das Bundesparteiensystem gebrochen wurde, hat jeder Deutsche das Recht und die Pflicht, sich eigenständig unter eine Verfassung zu stellen um rechtskonform zu bleiben.

Der Weg dazu wäre, den Personalstatus "Bundesbürger" der BRD-GmbH abzulegen und sich unter Selbstverwaltung zu stellen. Diese wiederum hätte ihre Rechtsgrundlage in Abschnitt IX der Verfassung von 1949. Der gleiche Weg stünde auch Firmen, Verwaltungseinheiten, Gemeinden, Städten, Landkreisen usw. zur Verfügung.

Der nächste Schritt baut auf dem Urteil 2 BvF 1/73 auf, in welchem bekanntlich die Handlungsunfähigkeit des völkerrechtlich fortbestehenden Staates Deutsches Reich, also die Abwesenheit der Staatsmacht (in den Grenzen vom 31.12.1937), das Interregnum, festgestellt wird.

Somit können alle Selbstverwalteten die Regelung nach Artikel 9 der UN-Resolution A/RES/56/83 in Anspruch nehmen, das heißt den deutschen Staat als Einzelperson oder Personengruppe hoheitlich gegen die BRD-GmbH zu vertreten.

Diese Selbstverwaltungen wären dadurch in eine staatshoheitliche Dimension nach Völkerrecht erhoben, mit der Rechtsfolge, daß automatisch alle Übergriffe der BRD-GmbH gegen diese Selbstverwalteten den Tatbestand des Angriffs bzw. Widerstand gegen den deutschen Staat und Kriegshandlung gegen das deutsche Volk mit dem Ziel der Verhinderung des Friedensvertrags und damit des Kriegsverbrechens erfüllen, denn bis zum Friedensvertrag gilt Kriegsrecht!

Dies gilt so nicht für staatenloses Personal "Bundesbürger" der GmbH.
Diese hätten sich im Sinne von Art. 20(4) GG (Widerstandsrecht) gegen die Bundesregierung zur Wehr zu setzen, wozu die sog. Bundesbeamten sogar diensteidlich verpflichtet sind, denn die Bundesregierung hat ja offenkundig die grundgesetzliche Ordnung beseitigt mit Einigungsvertrag Artikel 4, Pkt. 2 Artikel 23 wird aufgehoben.

UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28.01.2002,
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen,
Artikel 9: Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern


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