8_Lösungsansätze

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1. Selbstverwaltungen 
2. Personenstandserklärung
3. Proklamation: Freeman on the land
4. Rückbesinnung auf verlorene Werte: das Ting


.

Für die hier anzusprechenden Lösungsansätze sollte man sich auch die Verfassungen im Themenbereich 1 angesehen haben - vor allem die 1849er Paulskirchen, die 1919 WRV, die 1949er Gesamtdeutsche - und sich hierbei bitte vergegenwärtigen, daß das hochgelobte Grundgesetz nur ein Verwaltungsgesetz basierend auf der HLKO aber niemals irgendeine Spur / oder nur andeutungsweise Nähe zu einer Verfassung hat oder haben könnte.
Der Grund ist sehr einfach: eine Verfassung ( siehe dazu auch die Rede von Carlo Schmidt ) ist der Ausdruck der Souveränität eines Volkes. Im Widerspruch zur HLKO wurde die Scheinverfassung von 1919 ebenso ignoriert wie die 1849er Paulskirchenverfassung, welche am 28.4.1949 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde - die sog. 1871 ist ein kaiserliches Gesetz ! Damit verstößt das GG gegen Völkerrecht. Im Sinne der HLKO, weshalb auch nur eine Fremdverwaltung für die Übergangszeit eingerichtet werden konnte, kann daraus resultierend auch nur Verwaltungsrecht /-Gesetz sein - so ist auch im Sinne der Gesetzeshierarchie einzuordnen - sprich: die 1849 bzw. 1949 Verfassung geht vor ! Damit ist das Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwvfG ) die einfachgesetzliche Voraussetzung zur Anwendung / Umsetzung des GG - wenn also Vorgaben der VwvfG mißachtet werden, ist alles nichtig - wie unzweifelhaft alle Maßnahmen in dieser BRD.
Also: keine der Volksverfassungen - weder 1849er  Paulskirchenvolksverfassung  noch die 1949 konnte durch die jeweilige Militärmacht aufgehoben werden ! - eine Aufhebung wäre sowieso ein unwirksamer Völkerrechtsverstoß ( Naturrecht => ius cogens sowie Selbstbestimmungsrecht der Völker ) gewesen.

Im Kapitel IX. der nie aufgehobenen 1949er Gesamtdeutschenverfassung steht zu Selbstverwaltungen

IX. Selbstverwaltung

ARTIKEL 139

(1) Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Recht der Selbstverwaltung innerhalb der Gesetze der Republik und der Länder.
(2) Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören die Entscheidung und Durchführung aller öffentlichen Angelegenheiten, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes betreffen. Jede Aufgabe ist vom untersten dazu geeigneten Verband zu erfüllen.
>> damit greift das Subsidiaritätsprinzip <<

ARTIKEL 140

(1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben Vertretungen, die nach demokratischen Grundsätzen gebildet werden.

ARTIKEL 141

(1) Die gewählten ausführenden Organe der Gemeinden und der Gemeindeverbände bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Vertretungskörperschaften.

ARTIKEL 142

(1) Die Aufsicht über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände beschränkt sich auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und die Wahrung demokratischer Verwaltungsgrundsätze.

ARTIKEL 143

(1) Den Gemeinden und Gemeindeverbänden können von der Republik und den Ländern Aufgaben und die Durchführung von Gesetzen übertragen werden.

X. Übergangs- und Schlußbestimmungen

ARTIKEL 144

(1) Alle Bestimmungen dieser Verfassung sind unmittelbar geltendes Recht. Entgegenstehende Bestimmungen sind aufgehoben. Die an ihre Stelle tretenden, zur Durchführung der Verfassung erforderlichen Bestimmungen werden gleichzeitig mit der Verfassung in Kraft gesetzt.

1949er Gesamtdeutschenverfassung steht zu Selbstverwaltungen


Eine sehr früh entstandene Selbstverwaltung ist autarkesleben.com
T. Haberschuß war schon aktiv, als die ganze Nation noch geschlafen hat. Natürlich haben die jahrelangen Auseinandersetzungen mit der BRD diese Selbstverwaltung gezeichnet; zudem wurde der IGH in Den Haag erst nach 2002 installiert, so daß erst so langsam dieses "Instrument" den Menschen als Willkürabwehr bewußt wird ( eingesetzt wird )

Ich hatte die große Freude im Frühjahr 2010 mit Manfred, Steffen, Mike, ... zusammen zu sitzen. Steffen W. H. stellte uns seine Erkenntnisse vor, welche lebhaft diskutiert wurden ( daraus entstand dann auch sein Buch DATENKORRUPTION ). In der nachfolgenden intensiven Zusammenarbeit von Steffen und Manfred wurde die von Steffen bewußt auf max. 2 Seiten kompakt gehaltene PS Erklärung durch Manfred in die Form gebracht, wie wir sie von seiner website herunterladen können. Hier wurde insgesamt einer außergewöhnliche Arbeit vollbracht, wobei mehr als nur die Grundlage durch Steffen erarbeitet wurden - wo sich die zwei quasi "trennten" kann ich nicht beurteilen - ich bin froh, daß es engagierte Menschen gibt, welche ihre Arbeit allen zur Verfügung stellen. Allerdings zeigen uns die fortwährenden Übergriffe - Verhaftungen - auf Menschen mit PSE und Menschen, die sich unter Selbstverwaltung stellten, daß dies primär als Weg der Erkenntnis aber nicht als die erhoffte Lösung zu betrachten ist. D.h. wir müssen weiter forschen - wir sind den Weg noch nicht bis ins Ziel gefolgt.

Personenstandserklärung von Manfred H. => Bild anklicken

Vor der Proklamation der Selbstverwaltung ist diese PSE am Einwohnermeldeamt abzugeben.
Weitere Info dazu auch der Site

Eine noch junge Selbstverwaltung ist StaSeVe    http://www.selbstverwaltung-deutschland.de/

Welche die auf Einzelpersonen "konzentrierte"
staatliche Selbstverwaltungen unter 1 Hut bringen will.

Wenn man eine Proklamation der Selbstverwaltung am Einwohnermeldeamt abzugeben möchte, sollten Sie vorher wegen ihrer PSE diese Website besuchen: www.NatuerlichePerson.de

"for English go to":  http://natural-person.ca/
oder suchen Sie entsprechende Websiten durch die Begriffe:
"creditors in commerce" sowie "accepted for value" und "uniform commercial code"
     u c c

Dieses hat nun, 2011 Ulrich Maurer DIE LINKE im Interview bestätigt: Deutschland ist kein souveränes Land
Daraus folgt: keine hoheitlichen Befugnisse - ohne diese keine Beamten, damit keine gesetzlichen Richter oder Legislative - nichts, was einen Staat ausmacht; deshalb agieren alle Beamte in Wahrheit in Amtsanmaßung = Täuschung im Rechtsverkehr.
 

Proklamation: Freeman on the land 

Ich erkläre, dass ich kein Sklave, sondern ein freier Mann und in der Lage bin, meine Angelegenheiten in Eigenverantwortung selbst zu regeln ( Verweise auf Entscheidungen wie 51 XVII/7201, 1 BvR 683/09, 1 BvR 1572/10 )
Klärend sei noch einmal herausgestellt: durch den eigenen Rechtskreis wird niemals einer AGB zugestimmt - ja, keinerlei AGB´s - auch nicht von „Staaten“ oder gar Gerichten - können jemals Rechts“Wirkung“ oder gar „Rechts-/ Gesetzeskraft“ entfalten, ebenso wenig wie irgendwelche sog. stillschweigenden „Vereinbarungen“. Jeder Aktion, Entscheidung, Vereinbarung etc. muß aktiv, willentlich und bewußt mit dem vollumfassenden, vollständigen Wissen zu allen Aspekten {jede Information muß wahrheitsgemäß vorgelegt worden sein} - vor allem im Einklang mit Treu & Glauben sowie Sittlichkeit - zugestimmt bzw. geschlossen worden sein.


Rückbesinnung auf verlorene Werte: das Ting 

A. Einstein: wir können nicht mit denselben Methoden unsere Probleme beseitigen, durch welche diese Probleme erst entstanden sind.

Was ist Subsidiarität, welches wir im canonischen Recht wie auch bei der EU etc. finden ? K.d.ö.R.´s (Staatsrecht: Körperschaft des öffentlichen Rechts) über­nehmen diese in Selbstverwaltung staatliche Aufgaben, die von den Betroffenen eigenverantwortlich geregelt werden können (sollen).

Aber es bedeutet konkret im Alltag eines Jeden - es laute
t:
> wenn Du nicht in Deinem Leben entscheidest und entsprechend handelst, entscheiden und handeln Andere für Dich;
> wenn Du in Deinem Leben keine Verantwortung übernimmst, hast  Du jedes Recht auf Freiheit abgegeben und Andere werden Dir ihre Führung in Deinem Leben vorgeben.

Was sind wir ? / Wofür stehe wir ?
Wir sind ein Netz(werk) von Menschen für Menschen mit dem Ziel, gemeinschaftliche zu wirtschaften,
in sozialer und ökologischer Verantwortung für eine menschenwürdige Zukunft.


H.-P.Thietz: http://www.hoffnung-deutschland.de/politik/index.php  teilte in seinem Buch mit, daß - im Gegensatz zur Veröffentlichung unter http://www.vertrag-von-versailles.de/content/view/12/26/ die USA das Versailler Diktat ebenso wenig wie Rußland unterschrieben hätten; da USA Hauptsiegermacht waren ( bzw. wenn nur 1 der Kriegsführenden Parteien fehlte - außer ein spezieller Passus, ähnlich der Salvatorischen Klausel, würde es für die Vertragselemente auch ohne die Vollständigkeit bindend machen ) kann schon allein aus diesem Grund nur von Nichtigkeit ausgegangen werden.


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