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BRD / BUND sind die
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> Rechtssubjekt
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3. was ist
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3.1 Verfassung
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3.2
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3.3 lex legis das Gesetz
3.4 Rechtsvermutung
Rechtskreise
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3.5. Illusion und Fiktion
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4. Welt des Geldes
4.1 globale
Zusammenhänge
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5. Treuhand, globale
Bedeutung & N W O
5.1. Weltrezession
5.2. Weltdepression
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6.1 Alles ist Energie
6.2 Schöpfungskraft
6.3 Zeremonien und
Traditionen
6.4 Einheit
6.5 Glaube, Staat und
Gesellschaft
6.6 Unterwerfung
Traum_in_einem_Traum
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7.
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7.1 Geoengineering
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8. Lösungsansätze
8.1. Erkenntnisse
8.2. Asgard
8.3. nation_versus_staat
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> die Welt, in der
wir leben
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> Zusammenhänge
> was daraus folgt ...
Unsere Ziele
> Krise bedeutet
> Staat für den Bürger
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individuelleLösung
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<= Wechsel zum Ting
Thing:
unsere Vergangenheit
und unsere Zukunft
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tingg:
heimatland





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1.) „all of Germany“ okkupiert
2.)
Annahme und Ausführung der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten
>
es steht außer Frage, daß die debellatio des Deutschen Reichs ( am 23.5.1945 )
erfolgte
3.)
Was ist der Unterschied zwischen c.d.m. ( capitus diminution maxima ) und
Subjugation
4.) Konkludentes_Handeln
5.) Das Reichskonkordat
6.) Thema
Souveränität und repräsentative Demokratie
7.)
Es braucht für ein Amt hoheitliche Befugnisse und Staatsrechtlichkeit
Aus den Erkenntnissen der folgenden site "Debellatio & Subjugation" entstammt
die site staatenlose.htm, denn die Menschen in
Deutschland und Österreich sind entmündigte, heimatlose Flüchtlinge im eigene
Land als Folge der Subjugation
Debellatio & Subjugation
amerikanisches Heeresministerium hlko deutschland << danke an
Tommi Nettekoven für den Link
books.google.de/books?id=jOhM9sDV-YsC&pg=PA154&lpg=PA154&dq=amerikanisches+Heeresministerium+hlko+deutschland&source=bl&ots=o5SSWdPL7A&sig=SMRPMDB-wqA40MLycteVlOeScvo&hl=de&sa=X&ei=_spMT52KNYKWOvq4_aAC&ved=0CCcQ6AEwAQ%23v%3Donepage&q=amerikanisches%2520Heeresministerium%2520hlko%2520deutschland&f=false
Wieder wird die Welt vom illegitimen sog. BVerfG in die Irre
geführt, durch die Aussage, daß die Alliierten Okkupationsmächte seien - dadurch
wird direkt auf den völkerrechtlichen Fakt des „occupatio bellica“ verwiesen,
der jedoch hier nicht zur Anwendung kam ! => siehe dazu auch die site:
Rechtskreise und Ebenen

http://books.google.de/books?id=8ALHAwFfy44C&pg=PA114&lpg=PA114&dq=%22hans+kelsen%22+%2B+debellatio&source=bl&ots=bAqm-BPIPz&sig=0p0dg3cPTiHYAa8c0mTGdxlit6Y&hl=de&sa=X&ei=FAZOT872I6e_0QXGqvH1Dg&sqi=2&ved=0CCAQ6AEwAA#v=onepage&q=%22hans%20kelsen%22%20%2B%20debellatio&f=false
Am IMT wurde die Gewaltenteilung festgelegt ( establish Government ), welche
jedoch niemals umgesetzt wurde, da Richter von der Legislative - sprich dem
Justizminister - in ihr Amt berufen werden - damit existiert keine
Gewaltenteilung ! Ebenso der Gerichtsvollzieher: er vereint in seiner Person
sowohl Judikative als auch Exekutive !
Hier wird festgelegt,
daß „all of Germany“ okkupiert worden war - damit dieses zutreffen kann, mußte
der 31.12.1937 herhalten - wegen der Landnahme in der Antarktis - durch den
völkerrechtlichen Akt der Beflaggung einer freien Landmasse. Diesem wurde nicht
widersprochen und wird daher als richtig und damit rechtliche Basis jedem
weiteren Vorgehen zu Grunde gelegt! Nachdem nun dieses so festgelegt worden
war, konnte der Angriff von Admiral Byrd von Neuschwabenland in der Antarktis
auch kein Bruch des Waffenstillstandes sein, denn - gemäß IMT - war dies nicht
Teil des Deutschen Reichs.

Zwar hat nur die
Wehrmacht - nicht die Luftwaffe und auch nicht die SS bedingungslos kapituliert,
dennoch existierte keine deutsche Regierung mehr „complete disintegration of the
central government“ und damit war eine Fortführung der Kampfhandlungen
unmöglich.
Daher wird ausgeführt,
daß die
Annahme und Ausführung der obersten Regierungsgewalt durch die
Alliierten gerechtfertigt ist. Nachfolgend wird damit der Fakt debellatio
beschrieben, als eine Situation, in der die siegreiche Macht die
vollständige Herrschaft / Hoheitsgewalt über eine Staat erlangt hat, da die
Regierung als Ergebnis des vollständigen militärischen Sieges aufhört bzw. ihre
Tätigkeit einstellte ( die Alliierten besaßen ja nun die obersten
Regierungsgewalt ), da nun die Feinde besiegt, überwältigt und vernichtet waren.
http://www.hdg.de/lemo/html/dokumente/Nachkriegsjahre_erklaerungBerlinerDeklaration/index.html
Erklärung in
Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten
Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten
Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der
Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der
Französischen Republik 5. Juni 1945. Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu
Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos
kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht
mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen.
Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und
Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später
auferlegt werden. Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde,
die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die
Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen
Mächte zu übernehmen.
Unter diesen Umständen ist es notwendig, unbeschadet späterer Beschlüsse, die
hinsichtlich Deutschlands getroffen werden mögen, Vorkehrungen für die
Einstellung weiterer Feindseligkeiten seitens der deutschen Streitkräfte, für
die Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschland und für die Verwaltung des
Landes zu treffen und die sofortigen Forderungen zu verkünden, denen Deutschland
nachzukommen verpflichtet ist. Die Vertreter .., geben die folgende Erklärung
ab: Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von
Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische
Regierung der Französischen Republik
übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in
Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen
Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen
oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. .. verkünden die Alliierten
Vertreter die folgenden Forderungen, die sich aus der
vollständigen Niederlage und der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands
ergeben und denen Deutschland nachzukommen verpflichtet ist:
Quelle: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Supplement Nr. 1, Berlin
1946, S.7-9.
Wie seit Monaten
ausgeführt, endete mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich, auch der
Anspruch auf HLKO und Genfer Konvention - dadurch wurde das Menschenrechts- und
Völkerrechtsverbrechen der Rheinwiesenlager ( Rheinwiesenlager . de ) erst
möglich !
siehe dazu
das Video "other losses" - weitere sind auf youtube zu finden |
 |

Wie auch die Auflösung des Kirchenstaates 1870 belegt, endete mit der Debellatio
auch jede Völkerrechtspersönlichkeit ! - damit auch jede Souveränität !
Ohne Souveränität kein
Staat, kein Staatsvolk, kein (anwendbares) Völkerrecht - sonder ausschließlich
subjugierte Menschen ! - Subjugation = Versklavung ! Subjugierte, also
versklavte Menschen haben keine Rechte - weder Bürger-, noch Menschen-, noch
Völker- oder Naturrecht. Subjugation entmenschlicht und jedes Leben wird
entfernt, jedes Lebendigkeit wird entzogen. Die Neugeborenen werde mit Hilfe der
Geburtsurkunde entmenschlicht und für tot erklärt ( CQV -
Cestui Que Vie Act 1666 und 1707 - beruhend auf Henry VIII 1540: An Act for
Redresse of Inconveniencies by want of Proofe of the Deceases of Persons beyond
the Seas or absenting themselves, upon whose Lives Estates doe depend. );
daher können wir die gültige
Paulskirchenverfassung für uns nicht rechtswirksam beanspruchen bzw.
einsetzen.
Keine Wahl hat
irgendeine Form von Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit ! - weder zu einem Land-
oder Bundestag, noch zu einem Verfassungskonvent bzw. Abstimmung um die Annahme
einer Verfassung bzw. Grundgesetzes.
Ein subjugiertes Volk
ist auch kein Volk: nach Menschen-, Völker- oder Naturrecht und kann damit auch
keinen Staat (Georg Jellinek - 3 Elementelehre) bilden; es kann auch keine
Proklamation verfassen oder sich zu einem Einmannstaat im Sinne der staatlichen
Selbstverwaltung deklarieren.
Dr Yutaka Arai:
es steht außer Frage, daß die debellatio des Deutschen Reichs ( am 23.5.1945 )
erfolgte
Das 2009 veröffentlichte Buch von Dr Yutaka Arai ( Dr Yutaka
Arai Reader in International Law and International Human Rights Law
Kent Law School http://www.kent.ac.uk/law/research/Researchareas.html )
beschäftigt sich mit dem Besatzungsrecht in Zusammenhang der Kontinuität und
Veränderung im Internationalen Humanitären Völkerrecht, bei der Berücksichtigung
der Menschenrechte: d.h. es steht außer Frage, daß die Alliiertenbesatzung auf
Grund der debellatio des Deutschen Reichs ( am 23.5.1945 ) erfolgte.
Auch in den Ausführungen von Carlo Schmidt wird auf die Unterzeichnung der
Kapitulation durch die Wehrmacht sowie die debellatio mit verbundener
Subjugation hingewiesen. Die Situation der Wehrmacht in den Rheinwiesenlagern
beweisen das Ende des völkerrechtlichen Vertragspartners der HLKO und der Genfer
Konvention: des Deutschen Reichs, welches für immer und ewig als
Völkerrechtssubjekt mit der Übernahme der obersten Regierungsgewalt ( Verhaftung
der Regierung Dönitz 23.5.1945 ) durch die Alliierten untergegangen ist.
Das Ende des Völkerrechtssubjektes, die Subjugation des Deutschen Volkes nahmen
die Alliierten zur „Legalisierung“ ihres Völkermordes / Genozids am Deutschen
Volke ( ~ 1 Million Soldaten verreckten in den Rheinwiesenlagern, insgesamt geht
man von 15 Millionen ermordeten Deutschen aus ).
Dr Yutaka Arai sieht die Besatzung als Ergebnis
des kompletten Zusammenbruchs der Regierung ( einziges Ziel der widerrechtlichen
Verhaftung der Regierung Dönitz 23.5.1945, um diesen Fakt zu schaffen ), wobei
er Unterschiede in den rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen zur Kapitulation
sieht.
Nach seinen Ausführungen gestattet die
debellatio die Unterjochung des besiegten Staates und würde den Siegern das
Recht verleihen, dem Gebiet seinen Willen aufzuzwingen. Das Hauptmerkmal
dieser Rechtsform sei, daß die Regeln für kriegerische Besetzung feindlichen
Gebiets nicht anwendbar seien. Das Internationale Militär Tribunal in Nürnberg
führte daher aus: “In the view of the Tribunal it is unnecessary in this case
to decide whether this doctrine of subjugation, dependent as it is on military
conquest, has any application where the subjugation is the result of the crime
of aggressive war. The doctrine was never considered to be applicable so long as
there was an army in the field attempting to restore the occupied countries to
their true owners, and in this case, therefore, the doctrine could not apply to
any territories occupied after the 1st September 1939.” -- danke für die
Zusendung dieser exzellenten Übersetzung -- “
Aus Sicht
des Gerichtshofes ist es nicht notwendig, im vorliegenden Fall eine
Entscheidung zu treffen, ob diese Unterjochungsdoktrin, die ja militärische
Eroberung voraussetzt, auch dort zutrifft,
wo die Unterjochung das Ergebnis eines verbrecherischen Aggressionskrieges
ist.
Die Doktrin galt immer als nicht anwendbar, solange eine Armee im Felde war,
die versuchte, die besetzten Länder ihren
wahren Eigentümern zurückzugeben. |
 |
Daher kann diese Doktrin im vorliegenden Fall auf
keine Gebiete angewendet werden, die nach dem 1. September 1939 besetzt worden
sind.”
{ ich sehe dies wie folgt:
1. ist keine Armee mehr im Felde - durch die
bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht. 2. durch die debellatio ist es nicht
möglich etwas zurück zu geben, da das Völkerrechtssubjekt DR erlosch
}
Für Dr. Yutaka Arai erkennt die bedingungslose
Kapitulation im Zusammenhang mit der Besetzung nach debellatio eher an der
faktischen Realität als an ihrer rechtlichen Qualität ( nur für die Besetzung
nach Kapitulation existieren internationale Vereinbarungen ) und dies trifft
für Deutschland zu. Die debellatio unterscheidet sich von kriegerischer
Besatzung durch den Übergang der Souveränität auf die Besatzungsmacht.
{ die Souveränität ist vollständig auf die
Besatzungsmacht übergegangen - siehe SHAEF Gesetze, BK/O, Einsetzen
der Ministerpräsidenten der ""Bundesstaaten der BRD", Einwilligungserklärung zum
Grundgesetz, etc. }
Dr. Yutaka Arai: damit unterliegt die Situation der debellatio
nicht den Beschränkungen des Besatzungsrechts, so daß die “besetzende” Macht
absolut willkürlich mit der Bevölkerung des besetzten Territoriums verfahren
kann.
Dr. Yutaka Arai verweist auch auf Schwarzenberger: das erloschene
Völkerrechtssubjekt unterliegt weder den Regeln des Landkrieges noch sonst
irgendeinem internationalen (Gewohnheits)Recht.
{ "die debellatio unterliegt
nicht den Beschränkungen des Besatzungsrechts:" der
Vertragspartner der HLKO: das Deutsche Reich existiert nicht mehr, nachdem er
als Völkerrechtssubjekt untergegangen ist }
Damit hat der Staat jedes Recht, den durch
debellatio ausgelöschten feindlichen Staat unilateral zu annektieren.
Dies sei nach Schwarzenberger die einzige Ausnahme
vom Verbot der kriegerischen Annexion.
Auch der US-Militärgerichtshof in Nürnberg war der Überzeugung, daß das
Besatzungsrecht auf die Besatzung Deutschlands durch die Alliierten nicht
anwendbar sei.
Der Strafgerichtshof der Kontrollkommission in der Britische Kontrollzone
betonte am 26. Juli 1947 die “Präzedenzlosigkeit” der Militärregierung in
Deutschland, bei der der Kontrollrat “die höchsten Regierungsorgane in
Deutschland” stellt und führt weiter aus, daß diese Regierung von den
Beschränkungen, welche die Haager Landkriegsordnung einer kriegerischen
Besatzungsmacht auferlegt, befreit sei …
Dr. Yutaka Arai verweist auch auf Dinstein: “so
lange wie der besetzte Staat existiert nicht den Prozeß der debellatio
durchläuft, ist eine unilaterale Annektierung des besetzten Gebiets durch den
besetzenden Staat weder ganz noch teilweise möglich.”
{ Umkehrschluß: die Annektierung
und das Stellen der höchsten
Regierungsorgane in Deutschland durch die
Alliierten, beweist den vorausgegangenen Fakt der debellatio }
Dr. Yutaka Arai verweist auf den Fall der Island
of Palmas 1928 (REPORTS OF INTERNATIONAL ARBITRAL AWARDS RECUEIL DES SENTENCES
ARBITRALES Island of Palmas case (Netherlands, USA) 4 April 1928 UN II pp.
829-871 VOLUME), bei welchem der
Schweizer Max Huber als Richter am Internationalen Gerichtshof den Präzedenzfall
geschaffen hat, daß eine fortdauernde Besetzung durch Annahme der Rechtstitel,
dieses Gebiet für sich beanspruchen kann (through presciption = claim of title)
- vorausgesetzt, es handelt sich um eine “kontinuierliche und friedliche
Ausübung der Staatsgewalt über einen langen Zeitraum ..
Ich möchte noch die vorherigen Sätze darlegen:
„die konventionelle Vorgehensweise lässt hier Raum für Zweifel - wenn, wie z. B.
im Falle einer Insel auf hoher See ( also nicht in unmittelbarer Nähe eines
Kontinents ) gelegen, stellt sich die Frage, ob ein gültiger Titel
erga omnes ist, ist die tatsächliche
kontinuierliche und friedliche Fortführung der Staatsfunktionen bei
Streitigkeiten das natürliche Kriterium der territorialen Souveränität.“
wiki: erga omnes: Absolute Rechte verschaffen
dem Berechtigten eine ausschließliche, rechtlich geschützte Herrschaft über
einen bestimmten Bereich, die von jedermann zu respektieren ist. Absolute Rechte
wirken gegen alle erga omnes und
bilden damit das Gegenstück zu relativen Rechten, welche grundsätzlich nur
zwischen den beteiligten Personen wirken: inter partes. Kennzeichen eines
absoluten Rechts ist, dass der Rechtsinhaber andere von der Benutzung
ausschließen kann und das Recht alleine nutzen kann. Das Recht am eingerichteten
und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ebenfalls ein absolutes Recht.
Gerade die Bedeutung von „erga omnes“ ist mir hier
sehr wichtig, denn - wie immer, wenn es um Völkerrecht / -mord und Kriegsrecht /
debellatio geht, wird vollständig das Naturrecht ignoriert, denn dieses
verhindert nicht nur das Unrecht von Anbeginn an, sondern steht als
überpositives Recht dieser Anwendung von erga omnes entgegen. Auch sehe ich die
Unvereinbarkeit dieser Ausführungen mit unserem Indigenat / Heimatrecht.
Die Ausführungen von Dr. Yutaka Arai sind aktuell
<2009> publiziert und wohl im Sinne einer nachträglichen Legalisierung der
Debellatio, der Subjugation und des Genozids gedacht ! - sie sind auch auf Japan
anwendbar.
Ich vermute, daß damit eine Legalisierung der von
den Alliierten eingesetzten Treuhandverwaltung - genannt BRD Regierung -
erfolgen soll. Explizit der Verweis auf den Fall der Island of Palmas 1928 mit
der „kontinuierlichen und friedlichen Fortführung der Staatsfunktionen als das
natürliche Kriterium der territorialen Souveränität“ soll mit Sicherheit die
Fortführung der Knechtung des Deutschen Volkes als Subjugat und die
völkerrechtliche Akzeptanz des Genozids und einer Treuhand - Verwaltung als
Staatsregierung als unumstößliche Tatsache etablieren.
Da der US-Militärgerichtshof in Nürnberg von den
Besatzern im Sinne einer Siegerjustiz eingerichtet wurde, kann weder von einem
unabhängigen noch von einem unparteiischen Gericht ausgegangen werden -
entsprechend sind ihre „Recht“sprüche. Die daraus resultierenden Fakten sind im
Alltag (noch) zu (er)leben.
Stellungnahme Vitanyi zum Island of Palmas 1928 Urteil |
 |
UN website
das Island of Palmas 1928 Urteil |
 |
Inhaltsverzeichnis des Buchs The_Law_of_Occupation |
 |
Obige
Ausführungen zum Law_of_Occupation als pdf |
 |
Es fällt auf, daß 2 Monate
nach dem Erlöschen des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich die UNO: United
Nations Organization Gründung in New York City am 26. Juni 1945 erfolgte. Ich
bin der Überzeugung, daß die Alliierten als "gemeinschaftliche Militärmacht" die
Verwaltungsaufgaben /-hoheit für das erloschene Völkerrechtssubjekt an die
UN / UNO abgegeben haben.
Damit ist unsere Illusion einer Staatsregierung die von der UNO
eingesetzte Treuhand - Verwaltung !
Es braucht für ein Amt hoheitliche Befugnisse und Staatsrechtlichkeit
Wenn wir Bezug nehmen zu den allgemeine anerkannten Erklärungen im / den
Völkerrechts, so steht unter Artikel 8 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948: "Jeder hat Anspruch auf
einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten
gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz
zustehenden Grundrechte verletzt werden."
Des Weiteren finden wir im internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte Vom 16. Dezember 1966 (BGBl. 1973 II S. 1534) unter Artikel 9 Satz (3)
"Jeder, der unter dem Vorwurf einer strafbaren Handlung festgenommen worden ist
oder in Haft gehalten wird, muß unverzüglich einem Richter oder einer anderen
gesetzlich zur Ausübung richterlicher Funktionen ermächtigten Amtsperson
vorgeführt werden und hat Anspruch auf ein Gerichtsverfahren innerhalb
angemessener Frist oder auf Entlassung aus der Haft."
Die Begriffe lauten:
"innerstaatlichen Gerichten .. nach der Verfassung oder nach dem Gesetz
zustehenden Grundrechte verletzt werden." bzw. "einem Richter oder einer anderen
gesetzlich zur Ausübung richterlicher Funktionen ermächtigten Amtsperson
vorgeführt werden" - d.h. es braucht:
1.) Staatlichkeit für innerstaatlichen
Gerichte
2.) Definition der Grundrechte durch eine Verfassung
3.) eine für richterliche Funktionen ermächtigten
Amtsperson
- wobei es für ein Amt hoheitliche Befugnisse und
zusätzlich Staatsrechtlichkeit bedarf.
Weder ein erloschenes Völkerrechtssubjekt noch eine Treuhandverwaltung verfügt
darüber / über keinen einzigen dieser Punkte - auch nicht nach Völkerrecht ! -
wie soll es dann legitime Gerichte / Richter geben ?
Wie kann dann folgende Entscheidung -- mit Gesetzeskraft -- gefällt werden -
ohne legitime Gerichte / Richter ?
Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 Aktenzeichen: 2 BvF 1/73
Orientierungssatz: 1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1
BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945
überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder
Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist;
es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels
Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des
Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich",
- in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Das Besondere dieses Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen
zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die
Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen
zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch
handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates
Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, ..
Wie kann - bei mehrfach
nachgewiesener debellatio - davon gesprochen werden, daß "das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und nicht untergegangen ist" ? - ja, daß ein
erloschenes Völkerrechtssubjekt noch Rechtsfähigkeit besitzen soll, wo es doch
inexistent ist ? - warum wird dem subjugierten deutschen Volk diese Lügen
aufgetischt ? - vlt., damit es durch konkludentes Handeln die Handlungen der
Treuhandverwaltung legitimiert ?
Was ist der Unterschied zwischen c.d.m. ( capitus diminution maxima ) und
Subjugation:
- siehe dazu auch die Seite natuerlicheperson . de -
bei c.d.m. geht man von einem handlungsunfähigen, aber existenten Staat aus
der Subjugation geht die debellatio voraus - d.h. der Staat & seine
völkerrechtliche Existenz ist erloschen
- i.d.R. haben Fremdmächte als Besetzer die komplette Regierungsmacht übernommen
- es existiert keine Souveränität mehr. Diese Fremdmächte setzen ihre
Fremdverwaltung ein - das können Personen aus diesem subjugierten Volk sein (
mit Kolloboration sind viele Vorteile verbunden ), welche für die Zeit ihrer
"amtlichen Tätigkeit" in einem separaten, geschützten Rechtskreis operieren,
denn schließlich handeln sie für die souveräne Macht im Hintergrund. Durch die
Illusion von Wahlen kann auch völkerrechtlich niemand sagen, daß man die
Fremdverwaltung ohne Akzeptanz und ohne Wissen des subjugierten Volkes tätig
wäre ( auch wenn alle Handlungen unter dem Straftatbestand der arglistigen
Täuschung im Rechtsverkehr erfolgen ).
Vor einem Ende der
Subjugation sind alle Handlungen dieses Volkes so laut- und wirkungslos wie der
Schrei eines Steins. Wir - in unserer Ting
Gemeinschaft - sind überzeugt, daß wir die Subjugation überwunden
haben ...
Gegenüberstellung:
c.d.m. ( capitus diminution maxima ) |
Subjugation |
ist römisches Recht
dieses wird national ( innerstaatlich vom dem "einzelnen" jeweiligen
Staat ) angewandt
und bezieht sich auf den Einzelnen (versklavten) |
ist eine Folge der kriegerischen Unterwerfung
betrifft das ganze, unterworfene Volk
ist im Völkerrecht etabliert
der Einzelne (Sklave) kann nicht vom Herrn freigelassen werden |
Erklärung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Infamie
Das römische Recht
kennt folgende Begriffe zur Änderung oder Schmälerung des rechtlichen Status:
capitis diminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und
Familienzugehörigkeit. Infamie bedeutet im juristischen Sinne die Schmälerung
der bürgerlichen Ehre einer Person; eng damit verknüpft war der Verlust der
Rechtsfähigkeit.

Was zur Zeit in der EU abläuft ist die sog. Staatsinkorporation mit dem
Erlöschen des Staates als Völkerrechtssubjekt - dadurch werden auch die Völker,
welche noch nicht subjugiert sind - wie es
die Deutschen bereits sind, durch das Erlöschen ihres Völkerrechtssubjekt
ebenfalls subjugiert.
wiki/Konkludentes_Handeln
Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch
schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente
Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend
zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen
Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne
ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann.
D.h.
Alle - seien es die Alliierten, jegliche (Treuhand)Verwaltung, Gericht, Polizei,
Bürgerbüro, ... - sehen jeden unserer Aktivitäten im Sinne von
Konkludentem Handeln an { nur der PerSo Inhaber hat diesen
unterschrieben ! - es gibt keinen eindeutigeren Nach-/Beweis des
Konkludenten Handelns - jedes Abreden wird damit hinfällig } !
|
|
|
befolgen von Gesetzen und Vorschriften |
im Staats- und Völkerecht |
bei Gericht |
- Anmelden von jur. Person (GmbH)
- Anmelden der Kinder beim Standesamt
- Annehmen von PerSO und BRD Paß
- verwenden: €, Bankkonten, EC Karte
- Anmelden bei einer KrankenK., Vers.
- verwenden des BRD / EU Führerscheins
- fahren eines KFZs mit BRD Kennzeichen
- Qualifikationsnachweis von deutschen
bzw: EU Schulen & Universitäten |
Nutzung der Staatsgrenzübergänge
- tägliche Bezugnahme zu Gesetzen
- beharren auf GG und BVerfGE
- beharren auf BGB, BRRG, GVG, ..
- beharren auf MRK, HLKO, ..
- Urnen-Wahl der treuhänderischen
Vertreter in Land-/Bundestag
- Ableisten des Wehrdienstes
|
Nachkommen der Aufforderung
- durch Öffnen des gelben Briefs
- durch die Anwesenheit bei Gericht
- durch den Anwalt
- durch die Platzwahl im G.Saal
= Akzeptanz, daß Richter richten darf
- durch Zahlung der Schutzgelder, sei
es OWiG oder FA: Mw- & EkSt.
|
Das Reichskonkordat
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.3.1957
festgestellt "Das Reichskonkordat hat zwischen den vertragsschließenden Parteien
und nur zwischen diesen nach wie vor Gültigkeit, weil es nach den Gesetzen des
Jahres 1933 wirksam abgeschlossen wurde (Art 123 II GG). Weder der Vatikan noch
der deutsche bzw. nationalsozialistische Staat haben je den Vertrag aufgekündigt
noch sonst wie für hinfällig erklärt ( Bindungswirkung für die Bundesrepublik
Deutschland aus Art 123 GG). Auch die Besatzungsmächte haben das Reichskonkordat
nicht aufgehoben. Die völkerrechtliche Weitergeltung des Reichskonkordats hat
zur Folge, dass die sich daraus ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen von
den Vertragsparteien zu erfüllen sind. "
a) Die Bundesregierung ist an die Bestimmungen des Reichskonkordates gebunden.
b) Die Landesregierungen sind an das Reichskonkordat nicht gebunden, weil sie
nicht Vertragspartner des Reichskonkordates oder dessen Rechtsnachfolger sind
oder waren - scheint das Reichskonkordat eo ipso hinfällig zu sein.
Danke an Barbara T. {caduceum.de} zur Info über die
Bulle Unam Sanctam Ich sehe dies jedoch im Zusammenhang mit der Bulle: Unam Sanctam vom 18.
November 1302 von Papst Bonifatius VIII., denn die Bulle begründet die
päpstliche Weltherrschaft in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten: „Die
eine heilige, katholische und apostolische Kirche müssen wir im Gehorsam des
Glaubens annehmen und festhalten“
Bonifaz VIII. forderte die Unterordnung der - das "weltliche Schwert" untersteht
dem "geistlichen Schwert", es wird vom Papst eingesetzt: das geistliche wird von
der Kirche geführt und das weltliche für die Kirche. Darüber hinaus soll die
geistliche über die weltliche Gewalt Recht sprechen, wobei sie selbst nur Gott
verpflichtet ist.
die Zwei-Schwerter-Lehre
aus der Frühphase des Investiturstreites
=> Augustins Gottesstaat aus der Zwei-Schwerter-Theorie:
Beide „Staaten“ sind Personenverbände; der weltliche Staat, die res publica, ist ein
Zweckverband, der Frieden und Gerechtigkeit schaffen soll.
So wandelten christliche Theologen (z. B. Bernhard von Clairvaux) die
Zwei-Schwerter-Theorie so ab, dass Jesus Christus beide Schwerter dem
Papst anvertraut, dieser aber das weltliche Schwert an die jeweiligen Fürsten
weiterzugeben habe, was schließlich im Dictatus Papae 1075 manifestiert wurde.
Siehe dazu auch den 6. Themenbereich -
d.h. das Deutsche NS Reich und nun die BRD hat mit dem Reichskonkordat auch
das weltliche Schwert übernommen, welches ihm durch das
Reichskonkordat vom Papst übergeben wurde. Dadurch haben sich das Deutsche NS
Reich als auch die BRD der Doktrin des jeweils herrschenden Papstes zu
unterwerfen. Dieses ist damit auch äußerst interessant - beachtet man die
RatLines zur Außerlandes Schaffung verdienter NS Angehöriger, welche alle über
den Vatikan liefen - sowie keine Intervention bzgl. K Z´s sowie den
Rheinwiesenlagern.
Thema Souveränität
und repräsentative Demokratie
wiki: Unter dem Begriff Souveränität (frz. souveraineté) versteht man die
Fähigkeit zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese
Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des
Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der
Fremdbestimmung ab. Jean Bodin (1529 – 1596): Souveränität ist die höchste
Letztentscheidungsbefugnis im Staat. Im Völkerrecht: die Unabhängigkeit eines
Staates von anderen (nach außen) und als Selbstbestimmtheit der eigenen
Gestaltung (nach innen)
wiki/Repräsentative_Demokratie
In der repräsentativen Demokratie werden politische Sachentscheidungen nicht
unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Volksvertreter getroffen. Die
Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich.
Die vom Volk gewählten Volksvertreter repräsentieren das souveräne
Volk. Die Volksvertreter leiten ihre Legitimation von der Wahl durch das
Wahlvolk ab { diesem widersprich jedoch §37 PartG }, die wahlberechtigten
Bürger, von denen als Souverän die Staatsgewalt ausgeht. << wenn die
Souveränität nicht gegeben ist, existiert auch keine
repräsentative Demokratie.

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Aus diesen Erkenntnissen entstammt die site
staatenlose.htm, denn die Menschen in Deutschland und Österreich sind
entmündigte, heimatlose Flüchtlinge im eigene Land als Folge der Subjugation
Wechsel zu Staatenlose
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