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BRD / BUND sind die
Zentralverwaltung
im Personalverband
> I <
> debellatio
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> Staatenlose
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> Erkenntnisse
> Zentralverwaltung
> Personalverband
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> Vasal des Lehensherrn
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Heimat
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> Verfassungsstaat
>
Mandatarstaat
> dismembratio
> II <
> Gesellschaftsvertrag
> souveränes Volk
> Hi Jacking
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> glaube staat
gesellschaft
> Der gordische Knoten
> die Zeit vor der
Ausrufung der BRD
> Völkerrecht ,
Völkerbund
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1. historische
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1.1 Justinian
1.2 Asgard und das
Volk der Asen
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1.4
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2. was ist ein
Rechtsstaat
>> Zeit vor Ausrufung
der
BRD
>> indigenes Volk
Gesellschaftsvertrag
Souveränität
- ein souveränes Volk ?
> Rechtssubjekt
> nichts ist, wie es scheint
> Naturrecht
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3. was ist
Demokratie
3.1 Verfassung
vom 30.05.1949
3.2
bürgerlicher Tod
3.3 lex legis das Gesetz
3.4 Rechtsvermutung
Rechtskreise
und Ebenen
3.5. Illusion und Fiktion
____________________
4. Welt des Geldes
4.1 globale
Zusammenhänge
Legalismus und
Christentum
____________________
5. Treuhand, globale
Bedeutung & N W O
5.1. Weltrezession
5.2. Weltdepression
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6. geistige Welt
6.1 Alles ist Energie
6.2 Schöpfungskraft
6.3 Zeremonien und
Traditionen
6.4 Einheit
6.5 Glaube, Staat und
Gesellschaft
6.6 Unterwerfung
Traum_in_einem_Traum
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7.
unsere Entstehung
Prophezeiungen
7.1 Geoengineering
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8. Lösungsansätze
8.1. Erkenntnisse
8.2. Asgard
8.3. nation_versus_staat
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> die Welt, in der
wir leben
> Computer
> Zusammenhänge
> was daraus folgt ...
Unsere Ziele
> Krise bedeutet
> Staat für den Bürger
> Ausbildung
> Wasser ist ...
unsere eigene,
individuelleLösung
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<= Wechsel zum Ting
Thing:
unsere Vergangenheit
und unsere Zukunft
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tingg:
heimatland





| |
Welches Recht gilt als einziges in ganz
Deutschland ? Das Naturrecht !
um diese Aussage zu verstehen - nachfolgend die Erläuterung dazu; für den
Gesamtzusammenhang empfehle ich mit debellatio
anzufangen, mit subjugation das "Studium" über
Staatenlose ,
Heimat und insbesondere über
Deutschland als Ganzes sowie
nichts ist wie es scheint
fortzuführen
OPPT ist der Cestui
Que Vie Act des Jahres 2013 ?
siehe dazu
die hinterlegten Dokumente unter Neuigkeiten sowie die
site
buergerlicher_tod
Rubriken
> Georg Friedrich Prinz von Preußen
> was bedeutet es - wenn eine
debellatio vorliegt ?
die debellatio 1945 beendet das Rechtselement - daher muß überall der
Begriff Deutschland angeführt werden
> Nicht nur Carlo Schmidt spricht von den Alliierten als den
Okkupationsmächten ...
> Der Kriegszustand selbst wurde im Westen
1951 beendet:
> Wenn nun in der UCC filing form
etwas eingetragen wird
> Staatsangehörigkeit als Deutsche(r)
> eine Kriegserklärung ist ein zwischenstaatlicher
Rechtsakt
> Was ist die herrschende
Situation ?
> der erfolgte Anschluss
Daher sage ich: Ihr seid frei
diese Aussagen kurz, verständlich und prägnant auf 4 PDF-Seiten
sowie umfassend auf 8 PDF-Seiten
> Verbindung zwischen dem Vatikan und der Rechtspraxis der
Nationen
> Warum sind wir durch
die debellatio befreit ?
> Alles ist nichtig
> Mensch sein , heißt eigenverantwortlich zu sein.
> Zusammenfassung und ehrenwerter Friede
> Naturrecht
> Zeigen Sie Mut zur DeMut
> Zitat > Graf von Saint Germain < aus dem Buch Die Innere
Welt
Vorwort:
Eine liebe Freundin hat mich auf die ZDF Doku www.youtube.com/watch?v=1sDPDfPFB6U
verwiesen - des vormals regierenden Preußischen Königshauses - preussen.de -
Georg Friedrich Prinz von Preußen
Interessant ist vor allem, was weg gelassen wurde:
- die bindenden Bündnisse, hier explizit DR und Österreich
- die Ermordung des Thronfolgers in Sarajevo durch Separatisten, welche von der
Freimaurerloge in Budapest unterstützt worden sein sollen
- die Reisen / Bemühungen um Erhaltung des Friedens des Deutschen Kaisers, vor
allem mit Rußland
- deren Bündnisse jedoch sie auf die Gegenseite - also gegen Österreich und das
DR - zwangen
- das erklärte Ziel mit dem WW I die Monarchie abzuschaffen => siehe das Buch
von General Ludendorff über die Freimaurer, hier die Großloge Paris, welche den
Krieg so um 1880 geplant haben sollen
Stattdessen wird der Kaiser als kriegslüstern dargestellt ( trotz dessen die 25
währenden Friedensjahre erwähnt wurden ) …..., und seine Familie hat anscheinend
dieser Darstellung nicht widersprochen.
Es wurde vom Platz an der Sonne gesprochen, den Deutschland einnehmen wolle -
aber nicht von der Angst Englands gegen die deutsche Wirtschaftsmacht ( ohne
ihre Kolonien war England nicht überlebensfähig ) und vor allem gegen die
Bagdadbahn, welche ihre Vormacht auf den Weltmeeren gebrochen hätte
- dazu gibt es genügend Zeitungszitate dieser Zeit um die Fehl-Info der ZDF Doku
zu belegen.
Wieso ein Ende der Monarchie ?
Der erste us Präsident ( und nicht der letzte ) war Freimaurer. 80% der us
Repräsentanten sind Freimaurer.
Bis auf 2 us Präsidenten ( u.a. J F Kennedy ) haben alle auf eine
Freimaurerbibel geschworen.
Im Adel kennt jeder den Anderen - er kann nicht unterwandert werden ! - deshalb
auch die strenge Erbfolgeregelung: wenn jemand aus dem Hause Preußen eine
Bürgerliche heiratet, kann er nicht mehr das Familienoberhaupt werden (
verhindert Unterwanderung ) - denn dieses repräsentiert nach Innen und Außen.
Was ist damit die von USA wie ein Krebsgeschwür über die ganze Welt verbreitete
amerikanische Demokratie (-Verständnis) ? - nichts anderes als eine Entmachtung
von Volk und Adel zugunsten scheindemokratischer totalitärer Herrschaft von
Logenbrüdern ( oder hat schon jemals eine Wahl etwas verändert ?).
Wie immer wird in Deutschland alles auf die Spitze getrieben - durch das
Listenwahlrecht wird zuverlässig verhindert, daß Nicht - Logenbrüder an die
Macht kommen können.
wiki/Wilhelm_II._(Deutsches_Reich)#Sturz_und_Abdankung der Reichskanzler Prinz
Max von Baden betrieb die Abdankung des Kaiser seit dem 28. Oktober; …
Am 9. November 1918 verkündete dies Philipp Scheidemann im Radio.
Wie kann man nur in Verkennung der Wahrheit im wiki von einer freiwilligen
Abdankung „reden“? Ich gehe eher davon aus, daß er sich von allen verraten
und verkauft fühlte und resigniert dem bösen Spiel nichts entgegen setzte - so
hat ja auch Louis Ferdinand Prinz von Preußen gesagt, daß er nur dann,
wenn das deutsche Volk es wünscht, er die Krone nehmen würde. Daher sagte Georg
Ferdinand Prinz von Preußen, daß die Krone eine Frage ist, die
sich ihm ( zur Zeit ) nicht stellt und dies nicht zeitgemäß ist.
So sehen wir eine Folge der Demütigung von Volk und Staat, repräsentiert durch
den Kaiser - belegt seit 1618 und fortgeführt, in dem die rote Armee die
Kunstschätze aus dem Schloß Cecilienhof in Potsdam raubten und vieles
anschließend verbrannte - echte Kulturgüter !
Auch Stalin war vor Ort und man sah dann im Hof den rote 5-Stern im Kreis.

95% der Familiengüter sind bis heute konfisziert und das BR Finanzamt hat
vor einigen Jahren dem dt. Adel mit Steuer Nachforderungen gedroht, damit so
manches nicht ans Tageslicht kommt - kein Ende der Entehrung ( wenn Hinz und
Kunz etwas tun …, wenn es jemand von Adel ist, heißt es, er nimmt sich etwas
heraus ).
Nachdem die sog. Weimarer Verfassung den Adel völlig entmachtete, haben es die
Adligen akzeptiert, daß Ihr Titel in einen Nachnamen umgewandelt wurde - so
sprach Georg Ferdinand Prinz von Preußen, daß er und Seinesgleichen „die Bürde“
eines langen Nachnamens tragen ( dagegen steht regieren als Berufung ).
Leider wurde das BVerfG als ein NichtStaatsgericht höherrangig als das
Hausgesetz gestellt, denn ein Bruder rief dieses wegen der Erbfolgeregelung an
und ihm wurde dahingehend recht gegeben, daß es dem GG Art. 6 widerspricht -
erfolgte damit auch eine Anerkennung der BRD als Nachfolge“staat“ des Deutschen
Reichs?

Also: was bedeutet es - wenn eine debellatio vorliegt ?
Warum wird dieses so vehement von allen Seiten, welche in engem Kontakt zu den
Alliierten stehen, abgestritten ( zitierte Aussage: Werner Peters sagt, das mit
der Debellatio wäre Blödsinn, und er bespräche seine Entscheidungen mit den
Alliierten aus Heidelberg. ) ?
Warum wird immer nur von der bedingungslosen Kapitulation, aber nie von den
Konsequenzen gesprochen?
Zitat - Buch: Potsdam Abkommen S.33: Erklärung in Anbetracht
der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt
hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der
Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen und durch die
Provisorische Französischen Republik 5. Juni 1945
Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig
geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den
Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen
Mächte zu widersetzen
Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und
Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später
auferlegt werden. Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde,
die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die
Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen
Mächte zu übernehmen. Unter diesen Umständen ist es notwendig, unbeschadet
späterer Beschlüsse, die hinsichtlich Deutschlands getroffen werden mögen,
Vorkehrungen für die Einstellung weiterer Feindseligkeiten seitens der deutschen
Streitkräfte, für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschland und für die
Verwaltung des Landes zu treffen und die sofortigen Forderungen zu verkünden,
denen Deutschland nachzukommen verpflichtet ist.
Die Vertreter der obersten Kommandobehörden des Vereinigten Königreichs, der
Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken
und der Französischen Republik, im folgenden „Alliierte Vertreter" genannt, die
mit der Vollmacht ihrer betreffenden Regierungen und im Interesse der Vereinten
Nationen handeln, geben dementsprechend die folgende Erklärung ab: Die
Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten die oberste
Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen
Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen
oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Die Übernahme zu den vorstehend
genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die
Annektierung Deutschlands.
Die Regierungen .. werden später die Grenzen Deutschlands oder irgendeines
Teiles Deutschlands und die rechtliche Stellung Deutschlands oder irgendeines
Gebietes, das gegenwärtig einen Teil deutschen Gebietes bildet, festlegen. Kraft
der obersten Regierungsgewalt und Befugnisse, die die vier Regierungen auf die
Weise übernommen haben, verkünden die Alliierten Vertreter die folgenden
Forderungen, die sich aus der vollständigen Niederlage und der bedingungslosen
Kapitulation Deutschlands ergeben und denen Deutschland nachzukommen
verpflichtet ist:
Artikel 12 Die Alliierten Vertreter werden nach eigenem Ermessen Streitkräfte
und zivile Dienststellen in jedem beliebigen Teil oder auch in allen Teilen
Deutschlands stationieren
Artikel 13 a) ln Ausübung der obersten Regierungsgewalt in Deutschland, die von
den Regierungen .. übernommen wird, werden die vier Alliierten Regierungen
diejenigen Maßnahmen treffen, die Sie zum künftigen Frieden und zur künftigen
Sicherheit für erforderlich halten, darunter auch die vollständige Abrüstung und
Entmilitarisierung Deutschlands.
Was fällt auf: es wird immer nur von Deutschland aber nicht vom Reich (sei es
Weimar etc. ) gesprochen ! Dabei steht Deutschland für den Raum und
nicht für das Völkerrechtssubjekt / die Rechtsperson eines Staates/Reichs!
- oft hört man die Argumentation, daß die Waffen - S S nicht kapituliert hätte -
aber das Oberkommando hat dies getan: .. Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu
Wasser und in der Luft .. haben bedingungslos kapituliert ( die S S unter H.
Himmler war eigenständig, die Eliteeinheit Waffen S S schwor auf H. Himmler war
immer nur zeitlich befristet dem Oberkommando der Wehrmacht für einzelne
Aufträge unterstellt - diese Einheiten hatten den Sonderstatus: Soldaten jedoch
nicht dem Staat unterstellt. Vor 1933 war die Wehrmacht eine reine
Berufs-/Auftragsarmee, da keine Wehrpflicht ( ab 1935 schwor die Wehrmacht auf
A. Hitler ) Nur die preußische Polizei schwor 1926 auf die preußische
Verfassung.
Die Niederlage Deutschlands durch die Übernahme der obersten Regierungsgewalt
durch die Alliierten war damit vollständig und endgültig.
- es gab keinerlei zeitliche Begrenzung: Deutschland unterwirft sich allen
Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden und hat seine Anwendung
noch heute - siehe die Bundesbereinigungs G.
Die Aussage Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten
Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands
schließt nur den räumlichen Bereich ein und ist damit konform dem wiki /
Briand-Kellogg-Pakt - ein völkerrechtlicher Vertrag zur Ächtung des Krieges vom
27. August 1928 - und der Simson-Doktrin von 1932 nach der die Annexion ( der
gewaltsame Gebietserwerb ) völkerrechtlich unzulässig ist (http://spik.de/justitia/recht-sachverstaendige/ablage/bracht_voelkerrechtslage_deutschland.pdf
), schließt jedoch die debellatio nicht aus => wiki / Debellatio „die
vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates
herbeigeführte Ende eines Krieges. Nach traditionellem („klassischem“)
Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion bzw.
die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten
Staates und die Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger.“
wiki/Annexion --- „rechtliche Eingliederung eines bis dahin unter fremder
Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die
Annexion geht über die Okkupation (Besatzungsverwaltung) hinaus, da auf dem
(ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit de facto ausgeübt wird
und das Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet einverleibt wird. Die Okkupation
geht der Annexion in der Regel voraus“
Nicht nur Carlo Schmidt oder das BVerfG spricht von den Alliierten als den
Okkupationsmächten ...
Was wurde also okkupiert ? Der Boden, die Ackerscholle auf der wir stehen:
Deutschland.
Was ist durch die bedingungslose Kapitulation und die Übernahme der obersten
Regierungsgewalt erloschen ?
Der Staat, die Rechtsperson, das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich !
Wie nennt man dies nach klassischem Völkerrecht ? debellatio !
Wie wirkt sich dies aus ?
genauso wie bei einer GbR, einer OHG, einer GmbH oder AG etc.
wenn die juristische Person der Firma nicht mehr da ist ( und eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts ist immer eine eigenständige juristische Person – ein
Staat ist immer auch eine Gebietskörperschaft d.ö.R. ) - bspw. durch Konkurs,
dann laufen alle Gläubigerforderungen ins Leere !
Daher ist es so außerordentlich wichtig, zwischen den rechtspositivistischen,
juristischen Konstrukten und dem fühlbaren, anfaßbaren Tatsachen zu
unterscheiden ! - der Boden, auf dem ich stehe, kann ich anfassen - dieser kann
auch nicht einverleibt werden; einen Buchwert = Staat, Firma etc. kann man
übernehmen.
Was sind dann die Menschen darauf ?
Dies ist ebenso aufzuteilen wie Scholle und KdöR: der Mensch als lebendiges,
beseeltes Wesen mit seinem Körper kann man nur in der Versklavung = Subjugation
„einverleiben“ ( siehe Naturrecht und ILC ); den Buchwert = natürliche Person
bekommt man durch Übernahme seiner Aktie - sprich Übergabe / Übertragung
der Geburtsurkunde in den Human Stock Exchange der eigenen ( us Börse )
Handelsbilanz (UCC); dazu muß man den Körper keinen cm bewegen, sondern nur
willfährige Aufpasser ( Politiker, Juristen, Richter, Polizei, .. ) haben,
welche dafür sorgen, daß der maximale Profit aus dem Körper ausgeschlachtet
wird.
In Anlehnung an das zensierte wiki / Debellatio „die vollständige Vernichtung
des < staatlichen > Völkerrechtssubjektes in Folge seiner militärische
Niederringung (Kapitulation) des feindlichen Staates. Nach traditionellem
(„klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die
Annexion bzw. die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die
Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger.“
Was geschah durch die debellatio 1945 ?
Es beendet das Rechtselement / -subjekt / -person des Deutsches Reichs bis zum
Zeitpunkt der Gründung in dieser Form 1871 im Versailler Spiegelsaal und damit
auch seine sog. Verfassung vom April 1871
Da das Völkerrechtssubjekt DR ( Deutsches Reichs ) vollständig Erloschen ist,
gehen alle Bezüge ins Leere - daher wird / muß überall der Begriff Deutschland (
was jedoch die Landmasse und nicht das Rechtselement beschreibt ) angeführt
werden
Ohne das hinzugefügte Wort "Deutschland "
gehen alle Maßnahmen der Bundesrepublik, der EU und der Alliierten ins Leere !
Deshalb Bundesrepublik >in< Deutschland
“Deutschland wird nicht mit dem Ziel der
Befreiung besetzt, sondern als eine besiegte feindliche Nation zur Durchsetzung
alliierter Interessen.” Amerikanische Regierungsanweisung ICG 1067,
April 1945 (vgl. “Welt” vom 4. Juli 1994)
Es sollte so langsam mal auffallen: es wird immer nur von Deutschland aber nicht
vom Reich (sei es Weimar etc. ) gesprochen !
Dabei steht Deutschland für den Raum und nicht für das Völkerrechtssubjekt / die
Rechtsperson eines Staates/Reichs!
=> Rechtssubjekt: ist ein Träger von Rechten und Pflichten, ein
Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht
- typischer Weise Staaten / Nationen, definiert durch das
positive Recht.
Was ist durch die bedingungslose Kapitulation und die Übernahme der obersten
Regierungsgewalt erloschen ?
=> der Staat, damit auch die Rechtsperson, als auch das Völkerrechtssubjekt
Deutsches Reich !
Wie nennt man dies nach klassischem Völkerrecht ? debellatio !
Warum finden wir immer ( teilweise auch ausschließlich ) den Begriff Deutschland
?
- wie bspw. Bundesrepublik in Deutschland ..
weil durch den Wegfall der Rechtsperson Deutsches Reich nur mehr das Land, die
Scholle Deutschland existiert
- daher muß, damit die Bezüge nicht ins Leere gehen, immer wieder
Deutschland genannt werden
- aus diesem Grunde gab es keine Annektierung
- denn ein nicht mehr bestehendes
Völkerrechtssubjekt kann nicht annektiert werden
Dies ist ebenso aufzuteilen wie Scholle und KdöR: der Mensch als lebendiges,
beseeltes Wesen mit seinem Körper kann man nur in der Versklavung ( lateinisch
Subjugation ) „einverleiben“. Der überall propagierte Friedensvertrag ( welcher
nicht mehr nötig und nicht möglich ist ) zieht uns in einen "Rechtsraum", der
uns weiterhin ( wegen den Bestrebungen der Befreiung ) völlig entmündigt < = >
Entmündigung und möglicherweise wieder Bomben als mögliches Ziel eines jeden Friedensvertrages.
Der Kriegszustand selbst wurde im
Westen 1951 mit Deutschland ( es steht eben nicht Bundesrepublik
!!! ( oder der westlichen Trizone ) - da die BR, die
Treuhandverwaltung der Alliierten, niemals Krieg
gegen diese führte, denn die BR wurde erst durch die 3 Westmächte nach 1945 als
Scheinstaat (da es eine Gründung von Fremdstaaten und nicht durch die
Menschen des eigenen indigenen Volkes) gegründet ) beendet:

Der Teso-Beschluß des BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83 BVerfGE
77,137ff 21. Oktober 1987 führte zur Fortführung des
Aufsatzes aus "Der Staat" von 1986/1987 des Prof. Dr. iur. Erich RÖPER in
der "Öffentliche Verwaltung" im Heft 12 vom Juni 1988:
Der Artikel steht im Zusammenhang unter seiner Überschrift: „Die
Bundesrepublik kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht definieren, - das
Bundesverfassungsgericht verbietet die Verfügung über Deutschland als Ganzes-„
Der Verfasser Prof. Dr.jur. Erich Röper ist Geschäftsführer der CDU Fraktion der
Bremischen Bürgerschaft und als Honorarprofessor Lehrbeauftragter am Institut
der Politikwissenschaften der Westfälischen Wilhelmsuniversität in Münster.
RÖPER, Erich, Prof. Dr. iur. Honorarprofessor Röper Institut für
Politikwissenschaft Hagenauer Straße 24 28211 Bremen

Verfügungsgewalt über den tatsächlich
fortbestehenden deutschen Gesamtstaat haben die (alle) deutschen (Reichs-)Staatsangehörigen
Dabei unterliegen sie gemäß den Grundlagen des Völkerrechts keinen politischen
oder juristischen Einschränkungen.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html#Rn045
daß dem deutschen Volk seit der Niederlage des deutschen
Staates im Zweiten Weltkrieg versagt geblieben ist, in freier Selbstbestimmung
über seine politische Form zu entscheiden.
BVerfGE 77, 137 (153) BVerfGE 77, 137 (154)
Rn 46 ) Der deutsche Staat ist weder mit .... völkerrechtlich erloschen;
<<< siehe die Info zu Mandatarstaat in Afrika
So wurde auch die Regelung von Gebietsfragen, wie der "final delimitation of the
western frontier of Poland" einer Friedensregelung vorbehalten
Rn 47 Soweit es sich um Deutschlands auswärtige Angelegenheiten handelte, übten
die Regierungen der vier Hauptsiegermächte selbst die "oberste Gewalt in Bezug
auf Deutschland" aus (vgl. F. A. Mann, JZ 1967, S. 585 ff.). So wurden mit einer
Reihe im Krieg neutral gebliebener Staaten Abkommen über die Liquidierung
deutschen Vermögens geschlossen. Dabei traten die drei westlichen
Hauptsiegermächte auch im Namen des "Government of the German Reich" auf (vgl.
Präambel und Art. XII, XV des AbkommensBVerfGE 77, 137 (154) BVerfGE 77, 137
(155)mit Spanien vom 10. Mai 1948, United Nations Treaty Series, vol. 140
[1952], S. 130 ff., in Kraft getreten am Tage der Unterzeichnung).
Rn 48 Auch im Rahmen von internationalen Organisationen, denen Deutschland vor
dem Zweiten Weltkrieg beigetreten war, nahmen die Besatzungsmächte die
Rechtsstellung Deutschlands wahr (vgl. die Verhandlungen auf der Konferenz des
Weltpostvereins von 1947 in Paris, in: Union Postale Universelle, Documents du
Congres de Paris 1947, Tome II, [Berne 1948], p. LX, 902 ff., 906).
Rn 49 In Ziffer 2 c) des Besatzungsstatuts der drei westlichen Besatzungsmächte
vom 12. Mai 1949 wurden "die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der von
Deutschland oder in seinem Namen getroffenen internationalen Abkommen" den
Besatzungsmächten vorbehalten (Amtsblatt der AHK, Anlage zu Nr. 1).
Rn 50 Diese rechtlichen Vorgänge belegen, daß die beteiligten Staaten vom
Fortbestehen des deutschen Staates bis zu diesem Zeitpunkt ausgingen.
Rn 52 aa) Weder das Grundgesetz selbst (s. o. C I 3 c) noch die auf seiner
Grundlage gebildeten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben diesen
Vorgang als Untergang des deutschen Staates bewertet. Die Bundesrepublik
Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem
Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. An dieser Subjektsidentität hat nichts zu
ändern vermocht, daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik
Deutschland auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt.
Selbst eine endgültige Statusänderung von Teilen seines Staatsgebiets ändert
nach Völkerrecht die Identität eines staatlichen Völkerrechtssubjekts nicht.
Rn 53 Die Identität der Bundesrepublik Deutschland -- in diesen BVerfGE 77, 137
(155)BVerfGE 77, 137 (156) gebietsbezogenen Begrenzungen -- mit dem deutschen
Staat ist auf der völkerrechtlichen Ebene von zahlreichen Staaten anerkannt
worden. So sind etwa die Parteien des Londoner Schuldenabkommens vom 27. Februar
1953 (BGBl. II S. 333 ff.) davon ausgegangen, daß die Bundesrepublik Deutschland
die Verbindlichkeiten "Deutschlands" schuldet (vgl. zahlreiche Erwägungen der
Präambel) -- es wurde nicht eine Schuld- oder gar bloße Haftungsübernahme für
die Verbindlichkeiten eines untergegangenen Schuldners vereinbart. Im gleichen
Sinne ist die Wiederanwendung zahlreicher Vorkriegsverträge Deutschlands zu
werten, die die Bundesrepublik Deutschland mit den Vertragspartnern dieser durch
den Zweiten Weltkrieg unterbrochenen Verträge praktiziert hat; sie bedeuteten
nicht den Neuabschluß eines Vertrages mit einem Rechtsnachfolger auf deutscher
Seite
falsch !!!!!!! Rn55 BVerfGE 77, 137 (157)bb) Auch die Sowjetunion und die
Deutsche Demokratische Republik sind im Jahre 1949 vom Fortbestand des deutschen
Staates ausgegangen. Dies bekundet deutlich die Verfassung der Deutschen
Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949, die bis zur Verfassung vom 6. April
1968 in Kraft war. <<<<<<<< es war eine gesamtdt. Verfassung, keine
mitteldeutsche !
Darin heißt es in Art. 1 Abs. 1: Deutschland ist eine unteilbare demokratische
Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf;
in Abs. 4: Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit
Rn 62 Im Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 25. Januar 1955
über die Beendigung des Kriegszustandes mit "Deutschland" heißt es u.a.:
Rn 63 "1. Der Kriegszustand zwischen der Sowjetunion und Deutschland wird
beendet, und zwischen ihnen werden friedliche Beziehungen hergestellt...
3. Die Verkündung der Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland ändert
nichts an seinen internationalen Verpflichtungen und berührt nicht die Rechte
und Pflichten der Sowjetunion, die sich aus den bestehenden, Deutschland als
Ganzes betreffenden internationalen Abkommen der vier Mächte ergeben"
Rn 77 aa) Das Selbstbestimmungsrecht ist nach dem Zweiten Weltkrieg als
Grundsatz des universalen Völkerrechts anerkannt worden. Diese Geltungsgrundlage
bekundet sich zumal in zahlreichen vertraglichen Festlegungen wie auch in
zahlreichen Bekundungen der Staatenpraxis außerhalb vertraglicher Rahmen.
Rn 78 In Art. 1 Abs. 2 der Satzung der Vereinten Nationen wird es als "Ziel", in
Art. 55 als "Grundsatz" angesprochen. In den beiden UN-Pakten über bürgerliche
und politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
jeweils vom 19. Dezember 1966 (BGBl. 1973 II S. 1534 und S. 1570), heißt es
jeweils in Art. 1 Abs. 1:
Rn 79 Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.
Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und
gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung
(vgl. ferner die Deklaration der UN-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 über
die Prinzipien des Völkerrechts, UN-GA Res. 2625 [XXV]).
Rn 85 cc) Das deutsche Volk ist Träger des Selbstbestimmungsrechts im Sinne des
allgemeinen universalen Völkerrechts. Es stellt keine nach Maßgabe des
Völkerrechts sachwidrige Anknüpfung dar, wenn durch
staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen der Bundesrepublik Deutschland die
rechtliche Form und Gestalt dieses Volkes als Träger des Selbstbestimmungsrechts
bis zu dem Zeitpunkt gewahrt bleiben soll, in dem ihm die freie Ausübung
diesesBVerfGE 77, 137 (162) BVerfGE 77, 137 (163)Rechts ermöglicht wird. Dabei
kann hier offenbleiben, in welcher Art und Weise dieses Recht wahrzunehmen ist,
um den Anforderungen an seine freie Ausübung zu genügen.
Rn 86 In seinem Gutachten vom 3. Januar 1975 über die West-Sahara hat der
Internationale Gerichtshof nachdrücklich betont, daß bei Wahrnehmung des
Selbstbestimmungsrechts dem "freely expressed will of peoples" und den "wishes
of the people concerned" Rechnung zu tragen sei (vgl. International Court of
Justice, Reports 1975, S. 3 ff., (33); vgl. ferner die Deklaration der
UN-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 über die Prinzipien des Völkerrechts,
UN-GA Res. 2625 [XXV]).
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
Informationen zum Dokument BVerfGE 77, 137 => als
txt-Datei lesen

Wenn nun in der UCC filing form etwas eingetragen wird bzw. nach UCC Regelung
pfandrechtlich beansprucht wird, dann wird ( bspw. Pfand gegen
Gericht(vollzieher) ) dessen bzw. das hinterlegte Volksvermögen ( GG Art. 34 )
an / auf den Hauptkriegsgegner übertragen.
Laßt uns noch ein wenig die Rechtsperson betrachten; in wiki wird man
umgeleitet, zur Rechtsfähigkeit _ (Deutschland) Rechtsfähigkeit ist die
Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die
Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html
BGB Ausfertigungsdatum: 18.08.1896
§ 1 BGB: Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt.

Nun die Frage: wie kann es sich ein rechtspositivistisches Konstrukt
erlauben, dem Menschen etwas zu oder ab zu sprechen ?
- dieses Vorgehen / diese Vorstellung ist absurd
Das BGB Standardwerk Palandt definiert: Personen sind Subjekte von Rechten und
Pflichten - das entscheidende Merkmal ist die Rechtsfähigkeit ( diese kann dem
Menschen nicht vom Gesetzgeber verliehen werden ).

Im obigen Satz wird ohne Begründung oder Hin-/Herleitung die natürliche Person
mit dem Menschen gleich gesetzt.
Konsequenz:
wenn etwas unter Betreuung gestellt wird - dann immer nur die Person, denn die
NICHT vom Gesetzgeber verliehene Rechtsfähigkeit des Menschen kann von diesem
oder einem seiner Beamten auch nicht aberkannt werden - dies ist aber eine
zwingende Erfordernis, um jemanden unter Betreuung stellen zu können.
Um im obigen Metapher zu verbleiben: das Aktienpapier (Person) kommt in die
Klapse, da der Mensch mit seinem Körper nicht über obiges unterrichtet ist, daß
es ihn gar nicht betreffen kann, geht er treu & brav mit.
wiki/Völkerrechtssubjekt Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im
Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen
Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird Völkerrechtssubjekte
sind: a.) Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte.
Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an ( Staaten im
VR - Sinne)
< originäre VRS bedürfen des Menschen !
b.) Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte.
Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer
Gründungssubjekte ab.
< Buch von T. Schweisfurt => V §5: Scheinstaaten - widersprechen dem
Völkerrechtssubjekt - Prinzip
Nur ein (Völker -) Rechtssubjekt kann eine Rechtsperson mit Rechtsfähigkeit und
damit Träger von Rechten sein. Ist dies nicht gegeben, dann könnte es ein
Rechtsobjekt sein ( etwas mit dem man im Recht etwas „tut“ ).
http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/zentralverwaltung.htm#Scheinstaaten
Damit legal Gesetze erlassen werden können, braucht es den Gesetzgeber, welcher
natürlich über hoheitliche Befugnisse verfügen muß - er muß ein Rechtssubjekt
und damit uneingeschränkt als staatliches Völkerrechtssubjekt rechtsfähig sein.
Dies sind tatsächlich nur und ausschließlich originäre Völkerrechtssubjekte
=> wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland) Der Verwaltungsakt (VA) bezeichnet eine
Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen)
Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf
unmittelbare Außenwirkung gerichtet ist. Er ist in § 35 - § 52
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Die Legaldefinition des
Verwaltungsaktes ergibt sich auch aus § 35 VwVfG, § 118 Satz 1 AO und § 31 Satz
1 SGB X: Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche
Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des
öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen
gerichtet ist. Vorausgesetzt ist ein (obrigkeitliches)
Über-Unterordnungs-Verhältnis, insbesondere des Staates im Verhältnis zum
Bürger. Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder sonstiges
hoheitliches Handeln, das die genannten Voraussetzungen erfüllt. Eine Form sind
behördliche Bescheide.
Das VwvfG - insbesondere §34 - §45 dreht sich um die Wirkung von Gesetzen und
Verhaltensvorschriften für „Beamte“ gegenüber den Bewohnern des Bundesgebietes,
denn jede einzelne ihrer Handlungen sind - sobald es Bewohnern des
Bundesgebietes trifft - nach außen gerichtet.
Die typischen Handlungen von Beamten sind hoheitlicher Art .. was braucht es
dafür ? - das originäre Völkerrechtssubjekt, welches die BR in D nicht ist.
Deutschland war zuletzt ein anerkanntes Völkerrechtssubjekt 1913 ( ggfls bis
31.7.1914 - kaum mehr ab 9. November 1918 und sicher nicht mehr mit der
Unterzeichnung des Versailler Diktates ). Daher beziehen sich (Haus-/Brand)Versicherungen
auf 1914 und das StAG auf RuStAG vom Juli 1913.
Nur ein Träger von Rechten und Pflichten ( Rechtsperson / Rechtssubjekt ) kann
Verordnungen / Anordnungen und Gesetze erlassen !
- denn nur dieser verfügt über Rechtsfähigkeit / Rechtssubjektivität und
Hoheitlichkeit.
Deshalb kann die BR in D ( laut GG von 1949 ) nur die Staatsangehörigkeit als
Deutsche(r) gemäß RuStAG 1913 auf ihrem Briefkopf (als einzige zur Verfügung
stehende Verwaltung) bestätigen.

Sie verfügt selbst über keine eigene bundesrepublikanische Staatsangehörigkeit.
Carlo Schmidt September 1948: „Auch die jetzt freigegebene Schicht der
ursprünglich voll gesperrten deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze,
sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um
einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in
ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung
möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können
wir nicht zuwege bringen,... Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn
Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine
vorläufige Verfassung, wenn «vorläufig» lediglich eine zeitliche Bestimmung sein
soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein
Staatsfragment.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun
denn eigentlich handelt.
Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur
Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in
einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die
Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.
Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren
Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen.
Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des
Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär
entstehen können. Nun ergeben sich aus dem Wesen des Provisoriums eine Reihe
praktischer Fragen für das Grundgesetz.“
BR in D ist also kein Staat, sondern ein Provisorium … welches mit Hilfe des
Grundgesetzes nur die von der alliierten supreme authority freigegebenen
Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu
organisieren hatte.
Ein Provisorium zur Verwaltungsorganisation ist kein Völkerrechtssubjekt - ein
originäres gleich zweimal nicht und verfügt über keine Hoheitlichkeit !
Daher keine eigene BR - Staatsangehörigkeit bzw. keine BR - Rechtsfähigkeit,
Gesetze etc. zu erlassen (zB die EU kann nur „Empfehlungen“ geben)!

Deshalb der Bezug in den Gesetzen auf das Deutsche Reich und seiner
Rechtsfähigkeit / Rechtssubjektivität, Gesetze erlassen zu können, auf welche
alle Derivate / Abwandlungen der BR in D beruhen. Wer hat die Person erfunden,
um diese in seiner rechtspositivistischen Rechtsfiktion versklaven zu können ?
Das Deutsche Reich mit seinem BGB.
Wenn nun das DR seine Völkerrechtspersönlichkeit verloren hat, dann auch alle
darauf basierenden Konstrukte. Wer bitte soll vor einem Gericht, (welches im
Rechtspositivismus etabliert ist), angeklagt werden, wenn es keine Rechtsperson
( damit kein rechtsfähiges Rechtssubjekt ) mehr gibt ?
Ebenso wenig wie eine gelöschte Firma durch Niemanden mehr angeklagt werden
kann, kann auch keine sonstige juristische oder natürliche Person mehr angeklagt
werden, da der Rechtsbezug genauso durch die debellatio verloren ging.
Deshalb wird von allen Seiten die debellatio geleugnet, weil die Alliierten
keinen cent mehr aus dem Deutschen Volk heraus pressen könnten und alle
gerichtlichen Klagen unmittelbar ins Leere laufen.
Wie geschrieben, sprach der Völkerrechtler Hans Kelsen vom klassischen Fall
einer debellatio für den Fall des Deutschen Reichs 1945 - das führte zum
Erlöschen des Völkerrechtssubjektes und damit auch aller gezeichneten Verträge
und jeglicher sonstigen Rechtsgrundlage; damit auch GVG, StPO, .. , des BGB;
ohne BGB gibt es keine legale ( natürl. / jurist. ) Person und seine Definition
mehr - es sind nur und ausschließlich Menschen auf dem Land ( Heimat / Erdboden
) Deutschland zu finden - kein durch ein juristisches Konstrukt als Staat
definiertes ETWAS mehr; wohl auch deshalb bemühte sich Hans Dietrich Genscher um
die Gleichsetzung des juristischen Begriffs Bundesrepublik mit Deutschland !
Auch die Neu-/Umdefinition der Bundesländer ( SHAEF Proklamation2 Zitat
Eisenhower: Verwaltungen, welche Staaten genannt werden ) durch die Alliierten
beweist die debellatio des DRs - ansonsten wäre dieser (Verwaltungs)Akt auch
nach Völkerrecht unmöglich durchzuführen gewesen.
Wie ich ausführte, ist eine Kriegserklärung ein zwischenstaatlicher
Rechtsakt
und laut wiki/Kriegserklärung eine einseitige, formlose Willenserklärung .. 1914
des Kaisers - gemäß der sog. Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871
- siehe Art. 11 unter IV. Präsidium.
Mit der debellatio wurde das Völkerrechtssubjekt DR wenigstens bis zum 16. April
1871 gelöscht ( die Besonderheit der Paulskirchenverfassung war, daß sie vom
Volk für das Volk geschaffen und nie aufgehoben wurde ). => siehe
wiki
BVerfG Entscheidung 2. Senat 31. 07. 1973 Aktenzeichen: 2 BvF 1/73 -
Orientierungssatz: "Die BRD ist nicht
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, .."
Wen wundert diese Aussage ?
- denn wo doch das Rechtssubjekt Deutsches Reich untergegangen ist, kann es auch
keinen Nachfolger (für etwas Untergegangenes) geben.
An wen sollten dann die Alliierten ihre Forderungen richten ?
Das Volk hatte keinen Krieg erklärt - es war dazu nicht befugt. Also ruderten
sie zurück und erklärten u.a. in Potsdam, daß eine Annexion und Subjugation
nicht geplant sei, sowie 1973, daß das Deutsche Reich fortbesteht bzw. B. Obama:
“Germany is an occupied country ..“ - dieses Deutschland ist eine besetzte
Nation.
Wen soll ein IGH verklagen, wenn es das Völkerrechtssubjekt nicht mehr gibt ?
Wen soll ein „staatliches“ Gericht verklagen ?
- da es die BGB Schöpfung der natürlichen / juristischen Person nicht mehr gibt.
Alles ist Rechtsschein und konkludentes Handeln ( wiki erläuterte BR in D
konform: schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder
konkludente Handlung liegt im Rechtsverkehr des rechtsfiktionalen
Rechtspositivismus vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck
bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen
schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung
zustande kommen kann. ) - rechtsfiktional bedeutet immer: eine Fantasie/Fiktion
(erfundene Scheinwirklichkeit) kann niemals Rechtskraft oder -Bindung erlangen.
Ein Friedensvertrag ist gar nicht mehr notwendig, da der Kriegsgegner mit der
debellatio ebenso erloschen ist, wie es keinen Kaiser mehr zur
Vertragsunterzeichnung gibt.
Das Deutsche Volk hatte niemals eine Kriegserklärung abgegeben !!!
Die Alliierten hätten ihre Reparationsforderungen demjenigen stellen müssen, mit
dem sie im Krieg lagen (der Kaiser ggfls. das Völkerrechtssubjekt Deutsches
Reich) - sie lagen mit absoluter Sicherheit nicht mit der Heimat, der Landmasse,
der Scholle Deutschland im Krieg! Meiner Meinung nach, müssen die Alliierten
jede Reparation bis Juli 1914 (Aug. 1939) zurückführen, da sie tatsächlich das
Deutsche Volk mit Hilfe von Legislative, Judikative und Exekutive der BR in D
geplündert haben (das Recht schreibt hier das Standgericht vor).
Was ist die herrschende Situation ?
1.) für das durch die BR in D fremdverwaltet deutsche Volk
Gemäß zwischenstaatlichem (Völker)Recht und sowie der in der BR in D
praktizierten Anwendung des Rechtspositivismus besteht in Wahrheit ein
rechtsfreier Raum des Rechtspositivismus - denn auch eine 1990 eingerichtete
Personalkörperschaft bedarf der Person ( nach BGB ) und der hoheitlichen
Befugnisse; damit
gilt nur mehr das Naturrecht - davon abgeleitet das Völkergemeinrecht ( in
diesem Verständnis ius gentium ).
Dieses findet seinen Ausdruck im Heimatrecht
- dieses auch allen Menschenrechten
zu Grunde liegende, ursprünglichstes und originärstes aller Rechte wird sogar
vom Palandt und dem IPR anerkannt.
2.1.) für das in Österreich lebende deutsche Volk
Hier ist die Situation ( für mich aus relativer Ferne ) schwerer zu durchschauen
Dazu müssen wir auf jeden Fall 3 Zeiten betrachten: 1848 / 1849 => Zeit der
Märzkabinette und der Paulskirchenverfassung, 1871 - 1918 und 1955
Rollen wir es vom neuesten Datum her auf:

Es gibt keine Trennung dieser Völker ( und ich empfinde dies gut, denn all die
über so viele Jahrhunderte erlebten Trennungen
sind künstlich = nicht natürlich und dienten nur den Machtgelüsten einzelner
absolutistischen Monarchen - an deren Stelle heute
(Minister)Präsidenten getreten sind ) - jede Trennung wird auch zur Kriegshetze
genutzt !
Der Artikel 3 schreibt als Voraussetzung für die Unabhängigkeit und
Souveränität Österreichs den Friedensvertrag mit Deutschland vor
- solange es diesen nicht gibt, ist Österreich weder unabhängig noch
souverän - die Schicksale beider "Nationen" ist untrennbar
verbunden / verknüpft.

Das Kaiserhaus zu Wien regierte zumindest vor den 3 deutschen Bürgerkriegen
die zum
Deutschen Bund gehörenden Gebiete.
http://www.verfassungen.de/de/de-i.htm
Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen
Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen) vom 15. Mai 1820
Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die
nachfolgenden Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen
Grundgesetze des Bundes" bezeichnet.
Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, eingedenk ihrer bei
Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der
Bundesacte durch ergänzende und erläuternde Grundgesetze .. dem Bundesverein
selbst die erforderliche Vollendung zu sichern, überzeugt, daß sie, um das Band,
welches das gesammte Deutschland in Friede und Eintracht verbindet, unauflöslich
zu befestigen ..
Art. I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen
souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und
Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der
innern und äußern Sicherheit Deutschlands.
Art. II. Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine Gemeinschaft
selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen
Vertrags-Rechten und Vertrags-Obliegenheiten, in seinen äußern Verhältnissen
aber, als eine in politischer Einheit verbundene Gesammt-Macht.
Art. V. Der Bund ist als ein unauflöslicher Verein gegründet, und es kann daher
der Austritt aus diesem Verein keinem Mitgliede desselben frei stehen.
http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm
Deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni 1815
Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, den gemeinsamen
Wunsch hegend, den 6. Artikel des Pariser Friedens vom 30. May 1814 in Erfüllung
zu setzen, ..
1. Allgemeine Bestimmungen
Art. I. (Art. 53 der Wiener Kongreß-Acte). Deutscher Bund. Die souverainen
Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten des
Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark ... vereinigen
sich zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund heißen soll.
Art. II. (Art. 54 der Wiener Kongreß-Acte). Zweck des deutschen Bundes. Der
Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands
und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
Art. IV. (Art. 56 der Wiener Kongreß-Acte). Bundesversammlung. Die
Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt, ..
Somit erstreckt sich die Gültigkeit der Paulskirchenverfassung
über einige Bundesländer Österreichs, einschließlich Wien.
Ich gehe zwar davon aus / bin davon überzeugt, daß die debellatio Österreich
nicht betrifft - aber die Paulskirchenverfassung schon .. und in wie
weit tatsächlich ein Ewiger Bund (auf)gelöst werden kann .. - schließlich finden
wir in beiden Gebieten an den entscheidenden Stellen das Wort Bund:
A - Bundesverfassung, im GG für Deutschland .. der Bund tritt in die Rechte
und Pflichten des vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
bzw. ebenfalls im GG für Deutschland Bundesrecht bricht Landesrecht.
Dabei ist sicherlich absichtlich mit BUND diese Namensgleichheit gewählt worden
- vor allem aber es fehlt die Abgrenzung zum
Ewigen Bund !
Nachdem Österreich durch einen niemals erfolgenden Friedensvertrag ( siehe das
Protokoll 354 B =>
<=> siehe S. 223 des Buches
Deutsche Einheit ) auch niemals seine Unabhängigkeit und Souveränität erlangen
werden wird und durch die Entscheidung vom März 1919 sich zum
indigenen Volk "bekennt" ( auch wenn die
Siegermächte in Versaille bzw. Saint-Germain der Vereinigung des indigenen
Volkes im Unvereinbarkeit mit dem Völkerrecht widersprachen ), kann ich nur
empfehlen, sich auf die exzellente Paulskirchenverfassung ( explizit §
166 ! ) zu berufen
<Text hinterlegt
und damit die Vorgehensweise der Politiker auch in der Alpenrepublik berechtigt
in Frage zu stellen
( nicht umsonst die Analogie: FPD => FPÖ, SPD => SPÖ, .. ) - denn die
Vorausbedingung eines "Friedensvertrags Deutschlands" weist sowieso auf die
(geheimvertragliche) Ankopplung Österreichs an die in Deutschland tätige
Fremdverwaltung der UNO / Alliierten als BRD hin.
----- oder anders ausgedrückt: eine ordnungsgemäß berufene Nationalversammlung
darf solch eine weitreichende Entscheidung fällen, welche auch völkerrechtlich
gültig ist - d.h. die Ablehnung / Verweigerung durch die Alliierten hat auch im
Sinne des Völkergewohnheitsrechts keine Rechtskraft.
-- es brauchte also keinen zweiten "Anschluß" -- Dagegen sollte man die
Ankopplung Österreichs an Deutschland auch durch die A - Bundesverfassung als
zweifelsfreien Nachweis anerkennen, daß es eben nicht nur ein indigenes Volk
ist, sondern auch ein Land - laßt uns in Freude die Hände reichen.
der erfolgte
Anschluss
2.2.) für das in Österreich lebende deutsche Volk - unter Berücksichtigung des
12.3.1919
~ 20 Jahre später am
13. März 1938
erfolgte der sogenannte Anschluss Österreichs
( Annektierung Österreichs durch A. H.
weil die Alliierten völkerrechtswidrig diesen (Macht) Zusammenschluß nicht
akzeptierten ) => http://www.taz.de/!112641/
Zur Frage, ob
Österreich 1938 freiwillig oder unter Hitlers Zwang dem Deutschen Reich
beigetreten sei, sehen 53 Prozent einen freiwilligen Anschluss. Und 46 Prozent
sind der Meinung, dass Österreich Opfer der deutschen Expansionspolitik gewesen
sei. Unbestritten ist, dass Österreicher sowohl Opfer als auch Täter waren. Die
Ausschreitungen gegen die Juden unmittelbar nach dem Anschluss waren so rabiat,
dass deutsche Nazis mäßigend eingriffen. Dennoch wurde lange Zeit ein
Opfermythos gepflegt. Jagschitz ist optimistisch: „Den jungen Menschen kann man
die Opferrolle nicht mehr aufdrängen.“
wiki/Anschluss_Österreichs: von der österreichischen Bundesregierung –
ohne Parlament – verabschiedete Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs
mit dem Deutschen Reich wurde die Diktatur des
Ständestaates vom
nationalsozialistischen Regime unter Adolf Hitler
abgelöst.
Mit diesem Tag endete die staatliche
Existenz Österreichs.
Daher kann auch von dem Gedanken ausgegangen werden, daß die österreichischen
Truppen unter deutschem Oberbefehl standen;
damit gilt die Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht ( siehe das Schicksal
der Linzer Kosaken ) auch für diese Truppenverbände, welche von Österreich
gestellt wurden. Durch den Wegfall einer österreichischen Regierung mit dem
13. März 1938
dürfte der 5.6.45 => supreme authority durch die Alliierten ebenso für
Österreich gelten, wie auch, daß die vollständige Okkupation sich auf
Österreichs erstreckte; damit ist davon auszugehen, daß die debellatio auch für
diese Menschen / das schöne Österreich zutrifft.

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html (1) Wird auf das Recht des Staates
verwiesen, dem eine Person angehört, ..
Wortzitat aus Palandt von 2008 => EG BGB 5 = IPR 5 ( IPR = internationales
Privatrecht )
S. 2449 =>1) Staatsangehörigkeitsprinzip, a) Das dtsche IPR geht
bei der Anknüpfg des Personalstatuts, dh des auf die pers LebensVerhe anwendb
Rechts im Bereich des Personen-, Familien- u ErbR, vom StaatsangehörigkGrds aus:
Personalstatut ist danach grdsätzl das HeimatR des Betroffenen. Nur wo das
StaatsangehörigkPrinzip versagt, wird ersatzw an den gewöhnl Aufenth angeknüpft
2) Personalstatut von Doppel- oder Mehrstaatern (Absatz 1).
bei der Feststellg dieser sog effektiven Staatsangehörigkeit ist in erster
Linie, aber nicht notw allein, auf den gewöhnl Aufenth, vgl dazu Rn 10, zum
maßgden Ztpkt abzustellen, sofern sich dieser in einem der Heimatstaaten
befindet.
b) Besitzt der Betroffene neben einer ausl auch die deutsche Staatsangehörigkeit
od ist er auch Dtscher iS 3 des GG vgl Anh Rn 6—13, so ist diese RStellg nach
Abs 1 Satz 2 bei der Anknüpfg allein maßg.
S. 2452 => 1) Deutsche Staatsangehörigkeit als Anknüpfungspunkt, a) Das dtsche
IPR geht bei der Bestimmg des Personalstatuts vom StaatsangehkPrinzip aus.
Dtsche Staatsangeh unterstehen desh in ihren persönl RVerhen grdsätzl dem
dtschen Recht, auch wenn sie im Ausl leben.
3) Personalstatut von Staatenlosen (Absatz 2). — a) Die Anknüpfg an die
Staatsangehörigk versagt bei 6 Personen, die
keine Staatsangehörigk besitzen (Staatenlosen). Nach Abs 2 tritt bei diesen an
die Stelle der Staatsangehörigk ihr gewöhnlicher Aufenthalt, vgl dazu Rn 10, bei
Fehlen eines solchen ihr schlichter Aufenth, als Anknüpfgspunkt ihres
Personalstatuts. Das gleiche gilt bei Personen, deren Staatsangehörigk nicht
festgestellt werden kann
Art. 1 Definition des Begriffs „Staatenloser“. (1) Im Sinne dieses
Übereinkommens ist ein „Staatenloser“ eine Person, die kein Staat auf Grund
seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.
Art. 12 Personalstatut. (1) Das Personalstatut eines Staatenlosen bestimmt sich
nach den Gesetzen des Landes seines Wohnsitzes oder, wenn er keinen Wohnsitz
hat, nach den Gesetzen seines Aufenthaltslands.
Art. 12. Personalstatut. (1) Das Personalstatut jedes Flüchtlings bestimmt sich
nach dem Recht des Landes seines Wohnsitzes oder; in Ermangelung eines
Wohnsitzes, nach dem Recht seines Aufenthaltslandes.
“Deutschland wird nicht mit dem Ziel der Befreiung besetzt, sondern als eine
besiegte feindliche Nation zur Durchsetzung alliierter Interessen.”
Amerikanische Regierungsanweisung ICG 1067, April 1945 (vgl. “Welt” vom 4. Juli
1994)
Am Tag des Besuchs von Präsident Obama in Ramstein (Juni 2009) – sprach er vor
amerikanischen Soldaten “Germany is an occupied country and it will stay that
way.”
http://www.verband-deutscher-soldaten.de/index.php?option=com_content&view=article&id=115:des-ganzen-deutschlands-glueck-und-heil&catid=40:soldat-im-volk&Itemid=68
Daher sage ich: Ihr seid frei
http://www.law.cornell.edu/ucc/3/3-308.html
http://www.civilwarhome.com/liebercode.htm
http://avalon.law.yale.edu/19th_century/lieber.asp

Inhalt von
BRD Schwindelt mit "Der Spiegel" als PDF |
 |
Kommentar zum Conrebbi video:
Conrebbi ist den Gedanken nicht so weit - wie ich hier auf der website -
gegangen:
- daß nämlich nur noch der Mensch auf der Ackerscholle existiert - denn es gibt
kein Konstrukt im Rechtspositivismus mehr
Zu den Erlebnissen - Der Spiegel - müssen wir bedenken, daß bei nur rudimentär
funktionierender Informationsübermittlung
- denn bei den zerbombten Straßen werden auch die daneben laufenden
Telegrafenmasten zersplittert sein -
behält vieles seine negative Eigendynamik noch lange bei
Die Alliierten brauchten ( wie West Germany in der DDR ) noch eine ganze Weile
die alten Strukturen
deshalb gehe ich davon aus, daß erst dann - nachdem man in diese Strukturen mit
eigenen Leuten eindringen konnte _
Richter etc. entfernt wurden, um in der Übergangszeit Ruhe & Ordnung sicher zu
stellen ( im Krieg: Schutz vor Plünderung )
Daß dieses nach Vernichtung durch Bombadierung und jahrelangen Krieg hier länger
dauerte
- als die Übernahme von Ost Germany durch West Germany - d.h. bis
46, macht die Sache für mich zumindest erklärbar
Einige Kommentare scheinen schon seltsame Ansätze zu haben - dazu ein paar
Gedanken
Hinweise
hier als PDF |
 |
Ich weiß, ob es die Menschen jemals verstehen werden:
wer erläßt Gesetze ? - immer nur diejenigen, die an der Macht sind
und wer ist an der Macht ? - die Mächtigen wie Könige, Fürsten, Bischöfe /
Päpste, bzw. die Marionetten der (Wirtschafts)Macht = Politiker
wer ist niemals an der Macht ? - das gemeine Volk.
Für wen sind dann die Gesetze ? - zum Nutzen der Macht ( wer schießt sich schon
freiwillig selbst ins Knie ?)
was nützt der Macht ? - ihr Selbst - Erhalt
!
wer partizipiert ? - alle die sich darein ducken - seien es Uni - Professoren,
welche im Sinne der Macht publizieren, seien es Juristen, Wirtschaftsökonomen
etc. - es wird immer nur tausend Mal jeden Tag bewiesen, daß es zum Wohle der
Menschen und des gemeinen Volkes ist, daß die Menschenrechte und Freiräume (
siehe GG Arikel 8 (3) ) weiter einzuschränken, die Luft und das Wasser zu
vergiften, durch Gen"Nahrungsmittel" und Pharma das Leben um Jahrzehnte zu
verkürzen, etc. - aber zum Schluß sind auch alle Duckmäuser dran !

Verbindung zwischen dem Vatikan und der Rechtspraxis der
Nationen
mit der Bulle: Unam Sanctam vom 18. November 1302 von Papst Bonifatius VIII.,
die Bulle begründet die päpstliche Weltherrschaft in geistlichen wie in
weltlichen Angelegenheiten: „Die eine heilige, katholische und apostolische
Kirche müssen wir im Gehorsam des Glaubens annehmen und festhalten“
Bonifaz
VIII. verkündete: "Darüber erklären wir, daß es absolut notwendig für das
Heil, für jedes menschliche Wesen unerläßlich ist, dem römischen Papst
unterworfen zu sein."
Bonifaz VIII. forderte die Unterordnung der - das "weltliche Schwert" untersteht
dem "geistlichen Schwert", es wird vom Papst eingesetzt: das geistliche wird von
der Kirche geführt und das weltliche für die Kirche. Darüber hinaus soll die
geistliche über die weltliche Gewalt Recht sprechen, wobei sie
selbst nur Gott verpflichtet ist
=> die Zwei-Schwerter-Lehre aus der Frühphase
des Investiturstreites
=> Augustins Gottesstaat aus der Zwei-Schwerter-Theorie: Beide „Staaten“ sind
Personenverbände; der weltliche Staat, die res publica, ist ein Zweckverband,
der Frieden und Gerechtigkeit schaffen soll. So wandelten christliche Theologen
(z. B. Bernhard von Clairvaux) die Zwei-Schwerter-Theorie so ab, dass Jesus
Christus beide Schwerter dem Papst anvertraut, dieser aber das weltliche Schwert
an die jeweiligen Fürsten weiterzugeben habe, was schließlich im Dictatus Papae
1075 manifestiert wurde.
dieses
komplett als 8s PDF |
 |


danke an Erwin, der dieses von Richter Dale ausgegraben und mir zur Verfügung
gestellt hat -
Quelle:
“Eine Geschichte der heutigen Sklaverei”
THE HISTORY OF TODAY'S SLAVERY
INDEX:!A Time of Prophecy!Canons of Positive Law!A History of
Slavery!Guardianship and Custodianship!Banking!Foreclosure!The 12 Presumptions
of the Roman Court university.ucadia.info/request.php?399
Richter Dale, a.D. – Wie Gerichte für seerechtliche Streitigkeiten ...
Allerdings hat Frank O’Collins einen super Job gemacht diese Vermutungen in
einem Expose ‘mit dem Titel “Eine Geschichte der heutigen Sklaverei”
darzustellen und ... revealthetruth.net/2013/05/28/richter-dale-a-d-wie-gerichte-fur...
http://revealthetruth.net/2013/05/28/richter-dale-a-d-wie-gerichte-fur-seerechtliche-streitigkeiten-und-das-gesetz-des-bischofssitzes-zu-besiegen-sind/
Richter Dale, a.D. – Wie Gerichte für seerechtliche Streitigkeiten ...
Allerdings hat Frank O’Collins einen super Job gemacht diese Vermutungen in
einem Expose ‘mit dem Titel “Eine Geschichte der heutigen Sklaverei” ...
wirsindeins.wordpress.com/2013/05/28/richter-dale-a-d-wie-gerichte...
http://wirsindeins.wordpress.com/2013/05/28/richter-dale-a-d-wie-gerichte-fur-seerechtliche-streitigkeiten-und-das-gesetz-des-bischofssitzes-zu-besiegen-sind/
Die katholische Wort “Bischofssitz” verbirgt den Einfluss der Heiligen
Römischen Kirche über das Rechtssystem.
Die katholische Kirche nutzt zwei juristische Personen, mit denen sie ihre
internationale Angelegenheiten regelt: die erste ist ein internationaler
Staat mit dem Papst als Oberhaupt der Regierung, der als Vatikanstadt bekannt
ist. Die zweite steht gleichsam als oberste juristische Person vor allen
anderen juristischen Personen, wodurch alles Eigentum und alle “Wesen”
Subjekte sind.
Die katholischen Kirche als Heiliger Stuhl hält an der fortgesetzten
Einhaltung der gesetzlichen Statuten, Definitionen, Konventionen und
Vereinbarungen, wie sie seit dem Mittelalter bzgl. des Primats des Papstes
über alles Eigentum und alle Kreaturen angesammelt wurden, fest. Diese
Statuten, Konventionen und Vereinbarungen sind der Stoff und das Fundament des
modernen Rechtssystems der meisten Staaten der Welt.
Seegerichte (Seerecht => Admiralty Law) verwenden nicht das Rechtssystem von
England, sondern sind Zivilgerichte, die weitgehend auf dem Corpus Juris
Civilis des röm. Kaisers Justinian basieren <= römisches Recht !
Das
Seerecht wurde Teil der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten - dies führte zur
siebten Änderung der US-Verfassung.
http://en.wikipedia.org/wiki/Admiralty_law
Das Römische Recht ist sehr verwirrend – sogar für einige Richter
– weil es
nicht nach einer wahren Reihe von Rechtsnormen funktioniert, sondern nach
Rechtsvermutungen. Wenn diese von der Private Bar Guild (BAR Anwälte)
vorgelegten Vermutungen nicht widerlegt werden, werden sie zur Tatsache und
gelten dann als “Wahrheit im Handel.”
Warum ist die Bar Guild so versessen darauf alles auf der privaten Seite zu
halten?
Weil die öffentliche Seite verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und weil
nichts, was sie tun einer konstitutionellen Überprüfung standhält.
Insbesondere gibt es einen Angeklagten, der in Florida lebt, der die Antwort
auf dieses Rätsel entdeckte und der seinen Namen (in Großbuchstaben /
Strohmann) als “fiktiven Namen” im Bundesstaat Florida eintrug.
Dieser Vorgang identifiziert ihn als einen kommerziellen und geistigen
Eigentümer mit seinem Namen in Großbuchstaben. Indem er ihn als solchen ganz
klar beim Staatsarchiv eintrug, entkräftete er erfolgreich alle Vermutungen
auf der privaten Seite des Seerechts und annullierte dessen “Zuständigkeit”.
Die Eintragung eines fiktiven Namen ist etwas, was Sie tun können, wenn Sie
ein kommerzielles Geschäft eröffnen wollen. Seit
vielen Jahren versuchen Patrioten, ihr souveränes Wesen von der
gesetzlichen Fiktion zu trennen – der groß geschriebene Strohmann-Name –
weil er von der Regierung erstellt wurde, um Sie persönlich angreifbar und Ihr
lebendes Wesen zu einer Firma – einer Sache – und damit zum Eigentum der
Regierung zu machen. Bestimmte Patrioten beschlossen bewusst, den fiktiven
Firmen-Strohmann als ihr eigenes persönliches Eigentum anzunehmen durch
eidesstattliche Erklärung, indem sie eine Finanzierungs-Stellungnahme im UCC
(Uniform Commercial Code) nutzen als Mitteilung an die Welt.
Denn eine unwidersprochene eidesstattliche
Erklärung gilt im Handelsrecht als Wahrheit und die Regierung widerlegt
solche eidesstattlichen Erklärungen niemals. Aber warum hat es nicht
funktioniert?
Die Patrioten vergaßen einen entscheidenden Schritt. Sie versäumten, die
Rechtsvermutung der Regierung und Gerichte bzgl. ihres Personenstands als
juristische Person (Anm. d. Übersetzers: also als Sache) zurückzuweisen, mit
der ihr mühsam verdientes Eigenkapital und ihre Arbeit beschlagnahmt wird.
Eine unwidersprochene
Vermutung gilt im Handelsrecht als Wahrheit.
Ihre Vermutung annullierte die eidesstattliche Erklärung und stellte sie auf
die private Seite.
Jede Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes
römisches Gericht gebracht wird, ist eine Angelegenheit des Archives, wenn es
tatsächlich von der Private Bar Guild als privates Unternehmen vermutet wird.
Wenn dieser Vermutung nicht öffentlich widersprochen wird durch klare
Einreichung und Feststellung beim Archiv, dass die Angelegenheit ein Teil des
Archivs zu sein hat, bleibt sie eine private Angelegenheit der Private Bar
Guild nach deren eigenen Gilderegeln.
Eine Vorladung, wenn ihr
nicht widersprochen wird, gilt im Handelsrecht als Wahrheit.
Die Teilnahme bei einer Gerichtsverhandlung erfolgt in der Regel durch
Vor(Ein)ladung. Kommt dieser nach, wird folglich von der Vermutung ausgegangen, dass von Demjenigen,
der einen Gerichtshof aufgrund einer Vorladung, Befugnis oder Herausgabeklage
besucht, dass er die Position eines Beklagten, Juroren, Zeugen oder
Sache sowie die Gerichtsbarkeit des Gerichtes
akzeptiert.
Wenn diese Instrumente nicht abgelehnt und
zurückgeschickt werden mit einer Kopie der Zurückweisung, die klar beim
Staatsarchiv (Gerichtsbarkeit) hinterlegt wird, gelten die vermutete Position
und die Schuldvermutung im Handelsrecht als Wahrheit.
Von denjenigen, die ein Gericht wegen einer
Vorladung, Befugnis oder eines Haftbefehls besuchen, wird angenommen,
dass sie eine “Firmeneigenschaft oder eine Sache” sind,
und daher verantwortlich, von den von den Gerichten ernannten und gewählten
“Hütern” in Haft genommen zu werden.
Hüter dürfen nur
“Eigentum und Dinge” verhaften und nicht Lebewesen aus Fleisch und Blut.
Wenn diese Vermutung nicht öffentlich durch
Ablehnung der Vorladung beim Staatsarchiv zurückgewiesen wird, gilt diese
Vermutung als Wahrheit im Handelsrecht und Sie werden dementsprechend als
“Sache oder Eigenschaft” behandelt.
Die Worte, die einer Vorladung oder Haftbefehl
notariell beglaubigt und im Archiv abgelegt entgegengehalten werden, heilen
die meisten Probleme:
Ich akzeptiere dieses Vertragsangebot
nicht und stimme diesem Verfahren nicht zu.
Diesem speziellen Angeklagten gelang dies alles
durch “Registrierung” seines Namens in Großbuchstaben als “fiktiven Namen“,
über den nur er ein absolutes gewerbliches und geistiges Eigentumsrecht im
Bundesstaat Florida besitzt. Durch Eintrag im Staatsarchiv überwand er alle
Vermutungen und machte die “Strafverfolgung und Gerichtsbarkeit” durch das
private römischen Gericht zunichte. Es gibt keine Möglichkeit für die
Regierung und privaten römischen Gerichte gegen dieses Lebewesen vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass die einzige legale
Reaktion des Richters bzgl. des angeblichen Angeklagten ist, ein “Stay”
(Verfahrenseinstellung), anzuordnen, bis dem Beklagten Beratung gewährleistet
ist (d.h. durch einen Anwalt und BAR Gildenmitglied). Wenn festgestellt
wird, dass der angeblich Angeklagte nicht zuvor anwaltliche Beratung hatte,
bleibt der Fall absolut festgefahren!
Was würde passieren, wenn das Individuum dem Rat
des Richters folgt und einen Anwalt beauftragt?
Aller Wahrscheinlichkeit nach
würde sein Anwalt die “unterzeichnete Anwaltsvollmacht” des angeblich
Angeklagten benutzen, um die “Registrierung des fiktiven Namens” aus dem
Staatsarchiv zurückzuziehen. Der Angeklagte würde höchstwahrscheinlich
eingesperrt werden, nach Privatrecht verurteilt!
Was sind dann Anwälte ?
In der Regel nichts anderes als die schlimmsten, bösartigsten Formen eines Judas
im Sinne eines Verräters - sie bekommen auch immer und zuverlässig ihren
Judaslohn, gleichgültig, wie die Sache für ihren verratenen Mandanten ausgeht.
http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/sachverwalter.htm
Der Vogt war schon immer der Sachwalter bzw. im Mittelalter der weltliche
Vertreter von Geistlichen, Kirchen, Klöstern z. B. vor Gericht, nach außen
vertrat. Er verwaltete die weltlichen Rechte - abgeleitet vom lat. `(ad)vocatus`,
der Hinzu-/Herbeigerufener - Rechtsbeistand, der schützende weltliche Sachwalter
eines Menschen oder einer Kirche - nach mittelalterlicher Rechtsauffassung war
nur der wehrfähige Mann uneingeschränkt rechtsfähig.
Alle anderen Personen brauchten einen Wehrfähigen als Vormund, Vertreter. Die
`Vogtei` bezeichnet den Machtbereich / das Amtsgebäude eines Vogtes:
Schutzgewalt mit Befugnis, andre so zu schützen und so zu vertreten, daß diese
dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis versetzt werden.
dieses
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the_history_of_todays_slavery |
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Warum sind wir durch
die debellatio befreit ?
der Staatsbegriff geht auf Georg Jellinek zurück - vgl.
auch
Theodor Schweisfurth, Völkerrecht : https://de.wikipedia.org/wiki/Staat
Der juristisch-völkerrechtliche
Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht
ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek).
Häufig wird diese klassische „Drei-Elemente-Lehre“,
nach der ein Staat ein gemeinsames, durch in der Regel ausgeübte
Gebietshoheit abgegrenztes
Staatsgebiet,[1]
ein dazugehöriges
Staatsvolk
und die
Machtausübung über dieses umfasst, um die Notwendigkeit einer rechtlichen
Verfasstheit jener Gemeinschaft ergänzt.
Nach einer gängigen
politikwissenschaftlichen Definition ist der Staat das System der
öffentlichen Institutionen zur Regelung der Angelegenheiten eines Gemeinwesens.
Zur traditionellen Bestimmung des Staates werden auch in der Politikwissenschaft
die Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk,
Staatsbürgerschaft und Staatsgewalt (bzw.
politische Macht oder
Herrschaft)
herangezogen.
Nach der sittlichen Auffassung vom Staat (Aristoteles,
Rousseau,
Hegel) ist dieser die Verwirklichung der moralischen Ziele des Einzelnen und
der Gesellschaft.
Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:
Diese sogenannte
Drei-Elemente-Lehre wurde von dem
Staats- und Völkerrechtler Georg Jellinek entwickelt. Sie gilt heute als
allgemein anerkannt. Bei Erfüllung der drei Merkmale liegt ein Staat im Sinne
des
Völkerrechts und damit ein
Völkerrechtssubjekt vor.
Die
Konvention von Montevideo benennt als zusätzliches Kriterium die Fähigkeit,
mit anderen Staaten in Beziehungen zu treten.
Ganz einfach - es braucht für einen Staat 3 Merkmale:
================================================
Zudem: auch ohne Souveränität gibt es keinen Staat
- da kein Staatsvolk und damit kein (anwendbares) Völkerrecht
-
denn "debellierte" Menschen haben keine Rechte - weder Bürger-, noch staatliche.
Keine Land-/Bundestagswahl hat irgendeine Art von Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit -
es existieren
keine gewählten oder legitime Regierungen !
Es existiert weder das Rechtskonstrukt Staat noch irgendeine Art
Person, da auch diese wiederum ein nationales Rechtskonstrukt ist, welche ohne
einen "dahinter stehenden" Staat nicht existieren kann !
Daher gibt es nichts in der BR in D, welches den Rechtsbegriff
Staat in sich tragen könnte
- kein
Staatsvolk,
kein
Staatsgebiet und keine
Staatsgewalt !
- und damit auch nichts, welches "rechtmäßig" (Polizei) knechtet; daher beziehe ich
mich gerne auf die Bibel ( ich gehöre keiner Kirche an !)
Alles ist nichtig !
"Nichtigkeit bedeutet,
dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, .. ein Rechts- und speziell ein
Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist ..“
von Hans Kelsen - d.h. jede Handlung einer
Treuhandverwaltung ist kein Staatsakt und wegen arglistiger Täuschung im (Völker)Rechtsverkehr
unheilbar nichtig.
Denn auch die Ausstellung jeglicher Urkunde - auch einer Geburtsurkunde - bedarf
des Urkundsbeamten ( auch im sog. Gericht bzw. der Notar
etc. ), der für seine
Bestallungsurkunde des hoheitlichen Betriebs bedarf, welcher die BRD -
Treuhandverwaltung niemals war und nie sein kann.
Texte aus
"Die Wiener rechtstheoretische Schule" von Hans Kelsen
Buchbild anklicken |
 |
Texte aus
"Wer soll der Hüter der Verfassung sein?: Abhandlungen zur Theorie der
Verfassungsgerichtsbarkeit in der pluralistischen, parlamentarischen
Demokratie" von Hans Kelsen
Buchbild anklicken |
 |

Nicht nur in unserer sog. westlichen Kultur, welche von der Bibel geprägt ist,
wird der Mensch als das Abbild oder Ebenbild eines göttlichen Wesens, eines
universellen Bewußtseins verstanden.
mose/1/ Der Mensch ein Bild Gottes 26 Und Gott sprach: Laßt uns Menschen machen,
ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über
die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über die ganze Erde und über
alles Gewürm, das auf Erden kriecht. (Psalm 8.6-9) 27 Und Gott schuf den
Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie einen
Mann und ein Weib. (1. Mose 2.7) (1. Mose 2.22) (Matthäus 19.4) (Epheser 4.24)
28 Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch und
füllt die Erde und macht sie euch untertan und herrscht über die
Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über alles Getier, das
auf Erden kriecht
1Korinther 6,17 Der Leib ein Tempel des Heiligen Geistes "Wer aber dem Herrn
anhängt, der ist "ein" Geist mit ihm."
1Korinther 3,17 Der Herr ist der Geist; wo aber der Geist des Herrn ist, da ist
Freiheit.
1Korinther 15 Christus ist auferstanden
20 .. wird auch der Sohn selbst untertan sein dem, der ihm alles untergetan hat,
auf daß Gott sei alles in allen.
Damit ist Gott auch in jedem von uns und wir sind
untrennbarer Teil von ihm - wer auf dieser Erde sollte über ihm und damit über
mir stehen ?

Mensch sein, heißt
eigenverantwortlich zu sein.
Kein Mensch braucht irgendein Gesetz, denn sie sind gegen den Menschen
gerichtet.
Dafür gibt es auch niemanden, der dem Menschen die Last der Verantwortung
reduzieren oder abnehmen kann.
Aber es gibt auch nichts - außer Reglements der Vernunft ( siehe das Naturrecht
und lex divina ) - welche in Einschränken können.
Er kann damit auch durch kein Gesetz entmündigt werden.
Zusammenfassung
und ehrenwerter Friede
Diese Site nannte ich Naturrecht, da das Naturrecht sich vom lex divina, dem
göttlichen Recht ableitet.
Unabhängig davon, ob man an Gott oder Allah, .. glaubt - neige ich dazu ....
- davon auszugehen, daß die Komplexität des Lebens als Ganzes von etwas
"orchestriert" wird.
Daher ist das lex divina das höchste geschriebene bzw. verfaßte Recht und das
Naturrecht ist diesem sehr Nahe.
Beide "Rechte" kennt nur den Menschen und kein künstlich geschaffenes Etwas (
Person )
- wobei diese Entität(en) gerade auf dem europäischen Kontinent sich nie vom
römischen Recht ( nach Justinian seit ~ 570 ) befreien konnten ( code civil /
code napoleon ), über dieses sich noch dazu die Kirche mit
unam sanctam gestellt hat.
Davon ausgehend, daß die Paulskirchenverfassung das einzig rechtmäßige Fundament eines Staates auf
dem Land / dem Gebiet Deutschland - inkl. Österreich ( und wahrscheinlich auch
Liechtenstein ) - für eine ordentliche Staatsgründung nach Völkerrecht ( ius
gentium ) ist, habe ich ganz persönlich die Schnauze von allen Juristen und
ihrem Geklüngel gestrichen voll ( jede Macht korrumpiert ! ) !
Daher bin ich nur noch an Menschen interessiert, für die das einfache, klare,
eindeutige und niemals mißbrauchbare Verständnis von Ehre, Würde und Anstand die
Richtschnur im Leben ist - denn diese leben das lex divina und werden nicht
durch römisches oder canonisches Recht vergewaltigt ( oder mißbrauchen dieses
Recht für ihre eigenen Ziele ) - wie es durch die Paulskirchenverfassung nicht
verhindert werden kann.
Das Ziel der debellatio der anglistischen Länder ( mit dem
Herrscherhaus Sachsen-Coburg als Windsors in England, nach der Fast-Vernichtung
der schottischen Stuarts als diejenigen mit einem wahrhaftigen Anspruch auf den
Thron sowie dem Aufbau des NS Reichs durch Gelder von Prescott Bush, dem
ehemaligen Hamburger Warburg, Mitgründer der FED, ebenso wie die ehemaligen
Deutschen Rothschild, JP Morgan und Rockefeller ) basierend auf der (für
debellatio notwendigen) Vorgehensweise der bedingungslosen Kapitulation der
Achsenmächte ( Dtl., Österreich und Japan ) schloß von vornherein einen
ehrenvollen Frieden aus.
Wie im Buch I "Der große Wendig" nachzulesen ist, hat die NS
Regierung, solange sie siegreich war, 25x !!! den Alliierten ehrenvollen Frieden
angeboten, ja sogar, daß sich die Wehrmacht auf die Grenzlinien vor
Kriegsausbruch zurück zieht - vor allem W. Churchill hat dies 25x abgelehnt (
siehe Friedensflug Hess ) ebenso wie alle anderen Friedensbemühen - ca. 50 Mal.
Für einen ehrenvollen Frieden braucht es ein
Kriegsende ohne bedingungslose Kapitulation !
Diese Chance wurde der Welt in mehreren Fällen seit 1918 genommen (
siehe im Gegensatz dazu, welche Friedensbedingungen die Deutschen im 1. und 2.
WW ihren besiegten Gegnern anboten ). Die Nationen, welche zwingend auf die
bedingungslose Kapitulation hin drängten ( GB, USA ), zeigen damit ihr
wahres Antlitz - somit ist dieses Verhalten ein Spiegel und legt offenkundiges /
offensichtliches offen - es beschreibt die Entwürdigung des Besiegten und damit
die völlige Ehr- und Würdelosigkeit des Siegers, welcher sich vollkommen vom
göttlichen Gebot ( siehe die Aussagen Jesus ) abgewendet hat !
Ich möchte nicht in solch gottlosen Ländern leben ( ich bin über die gigantische
Verbrechensrate in USA nicht erstaunt )
Was gehört zum Menschsein und damit zum lex divina ?
1. niemanden zu schädigen
2. gegen niemanden einen Zwang auszuüben ( wie jemanden in einen Vertrag zu
zwingen )
3. niemals die Verantwortung für das eigene ( möglicherweise Fehl)Verhalten
leugnen oder anderen anlasten
Diese Prinzipien finden Sie auch im Geist
des Ting => siehe website tingg.eu
Noch ein Gedanke zum Schädigen: für einen Schaden braucht es auch - gerade in
gewinnorientierten Systemen - ein entgangener "pekunären" Vorteil
- zwar kann das Kopieren von Software durch Jugendliche so gesehen werden - aber
die Software können sie sich sowieso nie leisten ( also kein Ausfall an
Einnahmen ) und sie erzielen damit keinen Unternehmensgewinn; so wird das Thema
Ur - Heber - Recht nur noch zur Kriminalisierung von nicht kriminell veranlagten
Menschen sowie für die finanziellen Interessen von Abmahn Kanzleien und G E M A
mißbraucht - nirgends in der Welt findet man diese Pervertierung in dem Extrem
wie in der BR in Deutschland ! Wenn / nachdem nun Jugendliche ebenso wie
Verkehrsteilnehmer kriminalisiert sind, findet ein Wandel in ihrem Wesen statt -
nicht nur die BR bekommt nun, das was man geschaffen hat - das Prinzip von legal
? => illegal ? => scheißegal !!
der zweite Teil => subjugation |
 |
der erste Teil => debellatio |
 |
Unter news finden Sie Sparerenteignung in der
Europäischen Union sowie ein Amerikaner hat den globalen Kontenbetrug von OPPT entlarvt
dies
Kernaussagen als PDF |
 |
diese Aussagen
kurz, verständlich und prägnant auf 4 PDF-Seiten |
danke, Sonja |

Ting und Naturrecht



http://www.wissen.de/lexikon/naturrecht
lateinisch jus naturale
in der Rechtsphilosophie das überstaatliche, überpositive Recht, das nicht auf
menschlicher Rechtssetzung oder -formung beruht und zum staatlichen Recht u. U.
in Widerspruch stehen kann (richtiges Recht, natürliches Recht): 1. die
Auffassung des Naturrechts als göttliches, ewiges Recht, das allerdings nur in
seinen obersten Grundsätzen unwandelbar und für alle Menschen gültig ist, liegt
insbesondere der katholischen Rechtstheorie (Augustinus,
Thomas von Aquin) zugrunde. Naturrecht und
Naturgesetz sind weitgehend identisch; unterschieden werden: göttliches,
ewiges und natürliches Gesetz (Lex divina, lex aeterna, lex naturalis). Das
Naturrecht ist abgeleitet aus der „natürlichen Vernunft“ und hat über diese an
der ewigen Ordnung teil. Unwandelbar sind danach vor allem das Recht des
Privateigentums und der Familienordnung sowie andere auf dem Vorrang des
Individuums vor der Gemeinschaft beruhende Rechte, die
Menschenrechte. - 2. als Vernunftrecht findet sich das Naturrecht mit
ähnlichem Umfang und Inhalt, aber ohne theologische Begründung schon in der
antiken Philosophie, dann wieder in der Neuzeit (Renaissance, Barock und
Aufklärung). Das Naturrecht wurde sogar zum besonderen akademischen Lehrfach mit
dem Anspruch, die Rechtsphilosophie zu sein, ferner zur Grundlage für große
Rechtssysteme (H.
Grotius, S. von
Pufendorf), für die Theorie vom Staats- und
Gesellschaftsvertrag und damit des konstitutionellen Staates, für eine
Humanisierung des Strafrechts (Abschaffung von Hexenprozess und Folter) sowie
für die Positivierung der Menschenrechte und damit für den liberalen Staat.
Diese Naturrechtsauffassung wurde von der
historischen Rechtsschule abgelöst, die in den juristischen
Positivismus überleitete.
- der Missbrauch des positiven staatlichen Rechts im / seit dem Dritten Reich
führte nach 1945 zur Wiederbelebung der philosophischen Anthropologie und auch
zu einem bewussten überpositiven Wertbezug des GG der Bundesrepublik
Deutschland, also zu einer „Wiederkehr des Naturrechts“. Von einer materiellen
Wertphilosophie aus gab die Rechtsprechung der höchsten Bundesgerichte, vor
allem die des Bundesverfassungsgerichts, dem GG und dem Grundrechtskatalog eine
weit gehende naturrechtliche Auslegung, die neuerdings aber durch Einbeziehung
psychologisch-soziologischer Standpunkte mehr und mehr einen historischen Wandel
der obersten Rechtsgrundsätze nach Zeit- und Kulturlage zugrunde legt.
Was bedeutet das Naturrecht?
Es gibt 3 historische Naturrechtsphasen
 |
das Naturrecht, das auf die Antike zurückgeht
und von der römischen Stoa massgeblich geprägt ist |
 |
das christliche Naturrecht der mittelalterlichen
Theologie, das auf einen ausserirdischen Schöpfergott Bezug nimmt |
 | das Naturrecht des Zeitalters von Naturwissenschaften, Rationalismus und
Aufklärung, also das Vernunftrecht |
Den ersten beiden Phasen ist gemein, dass es eine sogenannte Normentria
gab:
- in der Spätantike (basierend auf Cicero):
 |
lex aeterna (ewiges Gesetz) |
 |
lex naturalis (natürliches Gesetz)
|
 | lex positiva (geltendes Gesetz) |
Während das Erstere in der Antike als unabänderliches "kosmisches" Gesetz
verstanden wird, dem die Menschen schicksalhaft unterworfen sind (z.B. die
Naturgesetze wie die Schwerkraft, den Lauf der Sonne und die Jahreszeiten
usw.), so beinhaltet das positive Gesetz all die Normen, welche sich die Römer
selber gegeben haben, die nur für sie galten und welche sie auch wieder
abändern konnten (also wie unsere Gesetze und Verordnungen; nur, dass unser
positives Recht auf dem Territorialitätsprinzip beruht, also Teil der
territorialen Staatsgewalt ist, während damals das Recht nur für Römer galt
und gerade nicht für die eroberten Gebiete. Davon zeugen auch noch die ersten
frühmittelalterlichen Rechtsaufzeichnungen (Stammesrechte), z.B. Lex
Visigothorum und die Lex Romana Visigothorum [frühes 6. Jh.],
Lex Burgundonium und Lex Romana Burgundonium). Die Lex
Naturalis hingegen beinhaltet ein unabänderliches Recht, das allen
Menschen und Völkern gemeinsam ist, und immer dann zum Tragen kam, wenn auf
positivrechtlicher Ebene ein Konflikt bestand. Gerade ein Vielvölkerstaat oder
Expansionsstaat (wobei "Staat" natürlich falsch ist, weil der "Staat" im
heutigen Sinne erst mit Bodin 1583 intellektuell geboren wurde
[Staatsvolk-Staatsgebiet-Staatsgewalt]) ist auf ein solches Normgefüge
angewiesen, weil es verbindend wirkt und Minderheiten nicht als Rechtlose
auffasst. So war es im römischen Imperium gerade typisch, dass die eroberten
Gebiete ihr Recht und ihre Richter behielten, aber auch, dass sich daneben das
römische Recht mit den römischen Richtern gesellte.
im Mittelalter (5.-15/16. Jh.):Es war der berühmte Kirchenvater
Augustinus (5.Jh.), der die Lex Aeterna umdeutete und das ewige und
unabänderliche Gesetz als Vernunft (Intellektualismus) oder Wille
(Voluntarismus) Gottes verstand. Die ganze Wucht der religiösen Neuregelung
liegt nun darin, dass der Mensch nicht mehr einem "kosmischen" Gesetz sondern
der Ordnung (Vernunft) oder dem Plan (Wille) des Schöpfergottes als
"willensfrei" sündigendes Wesen unterworfen ist. Das ganze Mittelalter
durchzieht hiernach die Diskussion den Vorrang von Intellekt oder Wille
Gottes, wobei letztere - also der Voluntarismus - letztlich obsiegt. Dieser
Sieg ist auch heute noch in der säkularen Form des Macht- und
Individualwillens des Souveräns (ob Monarch oder Volk) zu sehen. Dieser Wille
setzt die obersten verbindlichen Werte, wobei die Grundsatzfrage nach der
objektiven Verankerung bestehen bleibt und sich in den Auseinandersetzungen
der "Denker" (von Thomas von Aquin [13. Jh.] bis Grotius [17. Jh.]) mit der
Herrscherwillkür manifestiert. Sogar Kants kategorischer Imperativ lässt sich
als letzter Versuch verstehen, durch ein allgemeines Handlungsgesetz die
individuell antagonistische Willkür auf auf einen objektiv formalen Nenner zu
bringen.
Das Naturrecht bzw. Vernunftrecht des 17./18. Jh. lässt sich mit
Begriffselementen charakterisieren. Es ist:
 |
universal, d.h. es gilt von
Zeit und Ort unabhängig für alle Völker und Menschen zu allen Zeiten, gleich
welcher Religion, gleich welcher Herkunft und Abstammung, gleich welchen
Geschlechts oder geistiger und körperlicher Verfassung sie sind. Es bildet
somit die Grundlage der Menschenrechte im Ausgang des 18. Jh. |
 |
säkular, d.h. es wird
weltimmanent, in Abgrenzung zum mittelalterlichen Naturrecht ohne Transzendenz
(Religion, Theologie) begründet, um das Konfliktpotenzial zwischen den
verschiedenen Religionen aller Völker aber auch insbesondere zwischen den
verschiedenen christlichen Konfessionen seit der Reformation (vgl. der
Supergau des 30jährigen Krieges von 1618-48) zu neutralisieren. |
 |
autonom, d.h. es ruht auf sich
und ist unabhängig gegenüber Fremdeinflüssen; es berücksichtigt nur normative
Elemente und operative Methoden, die es aus und für sich selbst als System
entwickelt hat. |
 | rational, d.h. es beruht auf dem Begriff der
naturwissenschaftlichen Methode, die als mos geometricus (geom.
Methode) bezeichnet wird. Diese Methode bildet die Grundlage des modernen
Rationalismus, wonach die Vernunft über die Kompetenz verfügt, für alle und
alles in der Welt eine schlüssige und überzeugende Lösung entwickeln zu
können. |
Das Naturrechtsdenken lässt sich samt als eine bestimmte Art der
Konfliktlösungstechnik begreifen. Es ist die dem Naturrecht immanente
Rationalität, verstanden als universalen Ordnungsstruktur, die allen Völker und
Menschen von Natur her entsprechen soll. Das Naturrechtsdenken tritt darum in
Situationen von Krisen vermehrt auf (1618-48, ..., 1939-45, ...). Denn es zielt
auf die Vermittlung und zeigt entsprechend wie Konfliktpotentiale neutralisiert
und die Konfliktparteien zur kooperativen Konfliktlösung motiviert werden
könn(t)en. Das Naturrecht entwickelt eben seine Konfliktlösungstechnik auf einer
"natürlichen" Grundlage, die den Konfliktparteien gemeinsam ist. Daraus werden
funktionsfähigere neue Strukturen entwickelt. Weil das Naturrechtsdenken ein
Rechtsdenken war und ist, das universale Geltung beansprucht, bezieht es sich
auf Völker und die entsprechenden Werke des 17./18. Jh. heissen meist "Vom
Natur- und Völkerrecht" bzw. "De ius naturae et gentium". Konkreter Ausdruck des
Naturrechtsdenkens sind etwa die verschiedenen Erklärungen der Menschenrechte in
den USA (Virginia Bill of Rights, 1776) und in Frankreich (im Zusammenhang mit
der französischen Revolution, 1789), aber auch nach dem verherenden 2. Weltkrieg
mit der Deklaration der Vereinten Nationen (1948) und des Europäischen
Parlaments (1950).
Kurz: Naturrecht geht von der Gleichheit der Völker
(Völkerrecht) und der Menschen (Menschenrechte) aus. Aus libertärer Sicht kann
man freilich sagen, wir akzeptieren keinen Tausch unserer Freiheit und unseres
Eigentums gegen Menschenrechte, denn Freiheit und Eigentum sind gerade die
Obermenge der Menschenrechte.
http://home.arcor.de/danneskjoeld/F/E/T/Naturrecht.html
Norbert Brieskorn http://www.kas.de/upload/dokumente/verlagspublikationen/Naturrecht/Naturrecht_brieskorn.pdf
Aristoteles sagt "Auch die „Rhetorik“ bezeichnet das Naturrecht als ein
allgemeines ungeschriebenes Gesetz, das von allen anerkannt zu sein scheint. "
Allen geschriebenen Gesetzen und Verträgen geht ein ungeschriebenes Gesetz
voraus.
Das Naturrecht habe als erste Funktion, das Übermäßige in Gesetz und Anordnung
zu korrigieren und auf das Normalmaß herabzusetzen; zweitens müsse es bei der
Lückenfüllung des geschriebenen Rechts behilflich sein.
Römischrechtliche Auffassungen
Römische Juristen gingen von der Dreiteilung des Rechts in ius naturale, ius
gentium und ius civile aus.
Wer von „Naturrecht“ sprach, bezog sich im römischen Verständnis immer auf die
Regelung der grundlegenden natürlichen Vollzüge, wie Lebenserhaltung,
Lebensweitergabe und Lebensmehrung.
Naturrecht war die verpflichtende Ordnung, „welche die Natur allen Lebewesen
gelehrt und gelernt hat, die Ordnung der Verbindung, der Fortpflanzung und der
Erziehung“. Die Natur tritt als eine Lehrmeisterin auf, welche allen Lebewesen
ein Eines beigebracht hat, was sämtliche Lebewesen untereinander gleich macht
und sie so auch untereinander verbindet. Das „ius naturale“
Wofür benötigen wir überhaupt ein Naturrecht?
steht unter der göttlichen Vorsehung: Diese garantiert seine Erfüllung, seine
allgemeine Geltung und Unveränderlichkeit. Das Naturrecht ist weder ein bloßes
Gerechtigkeitsideal noch ein Trieb hin zur Erfüllung eines außermoralischen
Gutes. Es enthält im Fall des Menschen konkrete Pflichten und kann frei
verworfen werden.
Das ius gentium beinhaltet hingegen das Recht, welches im Verkehr zwischen allen
Menschen und Völkern zur gemeinsamen Grundlage zu dienen vermag.
Dieses „ius inter gentes“ enthält anerkannte oder sittlich notwendig
anzuerkennende Rechtssätze, gegen die zwischen den politischen Gebilden und
ihren Bürgern nicht verstoßen werden sollte.
Wie verstanden die Juristen das Verhältnis von „ius naturale“ und „ius civile“?
Das Naturrecht selbst sah nicht auf die Verschiedenheit der Rechtskulturen,
sondern auf die Einheit des Menschengeschlechtes und die Gattung „Mensch“. Es
war unmittelbar am Lebewesen und Mensch in seinen natürlichen und erst dann auch
an seinen sozialen Verknüpfungen interessiert.
Cicero hob besonders in seiner Schrift „De re publica“ und „De legibus“ die
Bedeutung des Naturrechts heraus.
Was charakterisiert seine Naturrechtslehre?
Die lex aeterna ist nicht transzendent, sondern immanent als Gesetz des Kosmos
zu denken.
Das Recht der Natur hat uns nicht eine öffentliche Meinung eingesagt, sondern
beruht auf einer uns ein- und angeborenen Kraft.

Wie auf der Startseite ausgeführt: was braucht es "mehr als alles Andere", für Rückgrat und
um in Würde zu leben?
M U T
Zeigen Sie Mut zur DeMut - siehe dazu
Kapitel
6 Unterrubrik 3 Zeremonien und
Traditionen
Demut > die größtmögliche Art von Mut,
im völligen Gegensatz zu Hochmut und Unterwürfigkeit steht für
> die ursprüngliche Bedeutung der Liebe
> das Bedürfnis sich selbst zurück zu nehmen
und sich weder an die erste Stelle zu setzen noch allzu
wichtig zu nehmen.
> den Anderen immer zuerst wahrnehmen
und dessen Wünsche höher zu achten als die eigenen.
> geprägt von Achtung, Respekt, Aufmerksamkeit gegenüber Allen, Allem und Jedem
Achtung indem den Menschen die ungeteilte Wahrheit
geschenkt wird
> den Anderen mit dem Mut zur Selbstlosigkeit achten
> ohne Ängste und Sorgen in Dankbarkeit und Vertrauen, uns selbst hinten an
stellen
> selbstlos helfen und solidarisch handeln
> Demut bedeutet der Mut zum Dienen
> der Mut zur Einsicht
> der Mut zur Wahrheit
> der Mut Fehler zu machen und auch einzugestehen
> der Mut zur Menschlichkeit
D.h. in Demut achtet einer den Andern, durch Demut
können wir wieder beginnen zu vertrauen und auch unsere Ängste und Sorgen
loslassen. Demut hat nicht nur mit Mut, sondern auch Dankbarkeit und vor allem
mit dem Vertrauen zu tun. Demut beinhaltet auch die Bereitschaft, uns selbst zu
erkennen und anzunehmen, mit all unseren Ängsten, Fehlern und Schattenseiten,
aber auch mit unseren Stärken, Fähigkeiten und Talenten, die Geschenke sind.
Demut befreit uns von unserer Ichbezogenheit und
dem Hochmut, zu meinen, alles selbst und aus eigener Kraft machen zu müssen. Wir
müssen nicht perfekt sein, sondern dürfen unsere Grenzen und unsere eigene
Bedürftigkeit anerkennen. Wir müssen nicht alles selbst können.
Dies bedeutet konkret im Alltag
Soll es ein anderes Morgen geben, muß es gerade für die Kinder ein anderes Heute
geben / vorgelebt werden. Da ich niemanden ändern kann, sondern immer nur mich
selbst, so müssen wir verstehen, daß die Kinder immer zu aller erst der eigene
Spiegel / Spiegelbild sind.
Nicht nur die Kinder sind ein Spiegel für uns,
auch die Politiker unser eigenes Spiegelbild.
Solange die Menschen ihre Eigenverantwortung
abgeben und kein verbindendes WIR in einer menschenwürdigen Gemeinschaft
vorleben, solange wird der Menschheit menschenunwürdige Politik, Machtmissbrauch
und Gewalt als Spiegel vorgehalten werden - solange bleiben diese Politiker
unsere ureigensten Spiegelbilder.
Da Kinder vom kopieren / nachmachen lernen, muß
ich mir jeden Augenblick bewußt machen, was ich tue, was ich sage, was für ein
Vorbild ich liefere. Jedoch wurden die familiären Vorbilder durch Archetypen der
Filmindustrie ersetzt und die ununterbrochene Beschallung mit Audio & Video
führt Entwicklungsprozesse in fest vorgegebene Gleise.
Für jeden, der in Liebe verbunden ist, ist es ein
einfaches - ja sogar ein Bedürfnis - sich selbst zurück zu nehmen und sich weder
an die erste Stelle zu setzen noch allzu wichtig zu nehmen. Nur der, der
wahrhaftig liebt, nimmt immer den Anderen zuerst wahr und achtet dessen Wünsche
höher als die eigenen. Solch eine Liebe ist geprägt von Achtung, Respekt,
Aufmerksamkeit und Demut.
Achtung heißt auch: schenkt den Menschen, die Euch
zuhören die ungeteilte Wahrheit. Im Gegensatz zum Hochmut haben wir die Demut zu
schätzen Die Erziehung ist der Boden für Pflanze Mensch - sein Selbstverständnis
bestimmt sein Verhalten in Respekt, Achtung und DeMut gegenüber Allen, Allem und
Jedem. Nur in Demut achtet Jeder den Anderen, mit dem Mut zur Selbstlosigkeit,
indem wir ohne Ängste und Sorgen in Dankbarkeit und Vertrauen, uns selbst hinten
an stellen, selbstlos helfen und solidarisch handeln. Demut ist die
größtmögliche Art von Mut
– laßt uns nicht nur den Kindern gegenüber Mut zur Demut fassen,
=> Demut bedeutet der Mut zum Dienen, der Mut zur Einsicht, der Mut zur
Wahrheit, der Mut Fehler zu machen und auch einzugestehen, der Mut zur
Menschlichkeit.
Ich möchte hier Kerstin´s Gedanken zitieren: in
Demut achtet einer den andern
durch Demut können wir wieder beginnen zu vertrauen
und auch unsere Ängste und Sorgen loslassen
Demut hat nicht nur mit Mut, sondern auch Dankbarkeit und vor allem mit dem
Vertrauen zu tun
Demut beinhaltet auch die Bereitschaft, uns selbst zu erkennen und anzunehmen,
mit all unseren Ängsten, Fehlern und Schattenseiten, aber auch mit unseren
Stärken, Fähigkeiten und Talenten, die Geschenke sind.
Demut lässt uns nicht die Bodenhaftung verlieren,
indem wir uns höher oder geringer einschätzen, als wir wirklich sind. Wir müssen
uns nicht vergleichen und sollten uns immer bewusst sein, dass niemand von uns
vollkommen ist oder sein muss.
Dies kann uns frei machen, denn wir dürfen sein,
wie wir sind. Wir müssen uns nicht verstellen oder eine Rolle spielen, unsere
Fehler und Schwächen hinter einer Fassade verstecken und in ständiger Angst
leben, dass jemand hinter diese Fassade schauen könnte und unsere Schwächen
entdeckt.
Demut befreit uns von unserer Ich - Bezogenheit
und dem Hochmut, zu meinen, alles selbst und aus eigener Kraft machen zu müssen.
Wir müssen nicht perfekt sein, sondern dürfen unsere Grenzen und unsere eigene
Bedürftigkeit anerkennen. Wir müssen nicht alles selbst können.
Deshalb beugt Euch hinab zu den Kindern, hört genau zu - denn sie sprechen immer
die Wahrheit, wenn sie nicht lernen mußten, daß sie dann angeschrien oder
geschlagen werden.
Beginnt durch die ausgesprochene Wahrheit von den
Kindern zu lernen, nur dann könnt Ihr gute Erziehungsarbeit leisten, denn die
Kinder sind noch nicht so sehr durch gesellschaftliche Konventionen geprägt,
gebeugt und verbogen, wie wir Erwachsene. Erziehung heißt nichts anderes, als
ein unbeschriebenes Blatt zu beschreiben und ihm so einen Stempel für das ganze
Leben und das Leben der nachfolgenden Generationen aufzudrücken
- diese Verantwortung kann nicht groß genug eingeschätzt werden !
Nehmt die Wahrheit der Kinder ohne darüber zu
urteilen und prüft Euer eigenes Verhalten; erst dann, wenn ihr gelernt habt, zu
zuhören und von Euren Kindern zu lernen, erst dann könnt Ihr Euch zu ihren
Lehrern aufschwingen. Die Erwachsenen haben leider vergessen, daß sie vor
Jahrzehnten begonnen haben, ein anderes, als ihr wahres Leben zu leben - sie
leben ein Leben des äußeren Scheins als Strohmann des eigenen Selbst.
.. wir spielen eine Rolle mit Hilfe eines Strohmanns !
Diese Rollen sind bspw. Geschäftsmann, Sportler, Liebender und manchmal sogar
Vater / Mutter.
Andere Erwachsene kennen diese Rollen, in die mit Hilfe der Kleidung geschlüpft
wird ( „des Kaisers neue Kleider“ - Businessanzug, Abendkleid zum Theater oder
zu Weihnachten ) und verhalten sich entsprechend diesen allgemein anerkannten
und erwarteten Konventionen.
D.h. es wird in Frage, Mimik, Verhalten, ... entsprechend der
Kleidungskonvention agiert und dieses auch erwartet !
Kinder sehen nur die Eltern und keine
Konventionen, was sie zutiefst verunsichert ( wo befindet sich hinter dieser
Maskerade Vater ? Mutter ? ).
Jeder Augenblick unseres Lebens führt zu einem Spiegelbild ... ein Bild von uns
selbst - i.d.R. ohne daß wir uns diesem bewußt sind. Oft genug ist auch das
Häßliche, das wir sehen, nur ein Spiegelbild von uns selbst; damit wird dies ein
Abscheu vor uns selbst.
dieses als
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Zitat > Graf von Saint Germain < aus dem Buch
Innere Welt => Hohlwelt vom Jan U H
- als text
wiki: Der Graf von Saint Germain geb. † 27. Februar 1784 in Eckernförde war
ein Abenteurer, Geheimagent, Alchemist, Okkultist und Komponist.
Es kommt bei diesen Schilderungen fast der Verdacht auf, daß der Graf von Saint
Germain mit der Hohlwelt in Verbindung steht.
Und nicht nur er.
Ging denn nicht auch Jesus für drei Tage ins Erdinnere, nachdem man ihn vom
Kreuz genommen hatte?

Doch man bekommt ein bestimmtes Wissen erst dann, wenn man damit auch umgehen
kann.
Ein Lehrling bekommt nicht die Prüfungen eines Meisters, aber auch nicht dessen
Wissen und Verantwortung.
.., wie ich persönlich die Zusammenhänge im Kosmos sehe: „Das Gesetz von
,Ursache und Wirkung"
- das Gesetz der Affinität - , Gleiches zieht Gleiches an!‘
Beide, die physische wie auch die geistige Welt, werden durch diese Gesetze
aufrecht- und zusammengehalten. Es ist die gleiche Ordnung, wie innen so außen,
wie im Großen so im Kleinen. Was immer wir durch unsere Gedanken, Gefühle, Worte
und Taten aussäen, werden wir auch ernten. So, wie wenn man Roggen sät, man auch
Roggen ernten wird, und nicht Weizen. Das sind ganz einfach ausgedrückt die
Spielregeln, nach denen dieser Kosmos, diese Ordnung, funktioniert. Mehr braucht
man eigentlich gar nicht zu wissen. Beziehungsweise doch. Man muß nämlich
wissen, was man will, denn danach richten wir dann unsere Gedanken,
Vorstellungen, Wünsche und Taten aus und erreichen dann als logische Konsequenz
auch das erwünschte Resultat. Das Leben selbst ist dabei völlig wertfrei.
Ist ein Mensch krank, ist die Krankheit nicht zufällig, sondern gesetzmäßig bei
der Person, da sie die entsprechenden Ursachen dafür gesetzt hatte. So ist es
mit Geld, Gesundheit, Erfolg oder Mißerfolg, allen Komponenten, die das Leben zu
bieten hat. Nicht zu-fällig, sondern resonanz-fällig, nach Gesetz.
Und wir haben den freien Willen mitbekommen. Der sogenannte "Freie Wille" ist
ein Privileg, vor dem jedoch die meisten Menschen Angst haben. Angst, frei zu
sein, selbst entscheiden zu können, ja zu dürfen, Verantwortung zu tragen,
selbst schöpfen und erschaffen zu können, ein eigener kleiner ,Gott‘ zu sein.
Das Leben in unserer dritten Dimension, das Zusammenwirken der beiden polaren
Kräfte jeder Sache - Geben und Nehmen, zwischen Konstruktivem und Destruktivem,
zwischen Gut und Böse, zwischen Esoterik und Exoterik - ist harmonisch. Der
symbolische Kampf wiederum, den wir äußerlich wahrzunehmen scheinen, ist das
Spiel der destruktiven Mächte, durch eine übermächtige Außenwelt, von der uns
als Wegweiser zur Verfügung stehenden Innenwelt abzulenken. Einfach gesagt, man
macht die Menschen durch Dinge in der Außenwelt - Kleidung, Auto, Fernsehen,
Reichtum, Ansehen, Macht... - abhängig, fixiert sie darauf und lenkt sie von den
eigentlichen Aufgaben, auf die es im irdischen Leben wirklich ankommt, ab.
Die Materie, metaphysisch auch „dritte Dimension“ bezeichnet, ist „unser“
Abenteuer - Esoteriker sagen auch „unser Spiel“ - den Versuchungen der Materie
zu widerstehen und dabei diese weder zu negieren, noch von ihr abhängig zu
werden. Wir dürfen sie benutzen, müssen sie dann aber auch meistern.
Wer hier weg möchte, muß erst ein Meister der Materie, der dritten Dimension
sein, sie gemeistert haben, dann erst darf er weiter. Der Schlüssel dazu liegt
im Innern des Menschen, nicht in der Außenwelt.
Und jede Seele, jeder beseelte Mensch hat auch einen Auftrag zu erfüllen. Doch
die meisten Menschen merken das gar nicht. Die sterben schon wieder, bevor sie
überhaupt erkannt haben, woher sie kamen, wer sie waren und wohin sie wollten.
Und natürlich ist das Schicksal der Welt ein Kollektiv der vielen Schicksale der
Menschen. Und man braucht sich daher auch nicht zu wundern, warum die Welt im
Chaos steckt, da die meisten Menschen selber chaotisch sind. Sie haben weder die
Gesetzmäßigkeiten des Lebens verstanden, noch wissen sie, wer sie waren, bevor
sie auf die Erde kamen.
Doch was kann der Einzelne tun? Meiner Ansicht nach ist das Wichtigste die
tägliche Rücksprache mit unserer geistigen und inneren Führung. Was ich damit
meine, ist nicht unbedingt das klassische Gebet aus der christlichen Kirche,
sondern mit der Rücksprache meine ich die Kommunikation mit der Schöpfung. Doch
die Rücksprache mit der Schöpfung ist außerordentlich wichtig. Sie hilft uns,
bewußter zu leben, demütiger, respektvoller, auch ruhiger und gelassener. Die,
wenn möglich, ständige Kommunikation mit unserem Geist in unseren Gedanken, kann
uns enorm bei unserer Aufgabe „hier unten“ helfen. Es hilft uns, den Alltag
bewußter zu leben. Doch wiederum liegt es an uns, uns durch das Gebet oder das
„nach Innenkehren“ für die Antworten des Geistes zu öffnen. Die Schöpfung
spricht ständig zu uns, bloß lenken wir uns die meiste Zeit durch die
Faszinationen der Außenwelt davon ab.
Und was könnten wir durch die Kommunikation mit unserem Innern herausfinden? Zum
Beispiel, daß die Ursachen der Probleme, die wir haben, nicht im Außen liegen,
sondern in unserem Innern.
Und daher bleibt unserer Außenwelt nichts anderes übrig, als uns dieses
widerzuspiegeln.
Wir kommen nicht umhin, uns wieder bewußt zu werden, daß wir Menschen nur
existieren, das heißt leben, atmen, denken, fühlen, lachen, schöpfen und
erschaffen, weil unser Körper und unsere Seele durch einen Geist belebt wird,
der nicht dieser Welt entsprungen ist. Dieser Geist belebt uns permanent, aber
vor allem freiwillig und ermöglicht uns durch seine selbstlose Liebe uns
gegenüber überhaupt erst unsere Existenz.
Dieser Geist belebt alles was existiert.
Alles was es gibt ist eine individuelle Ausdrucksform der Schöpfung.
Auch wir selbst. Wer und wo ist dieser Geist? Der Geist ist überall, auch in
uns.
Wir bestehen daraus und sind es selbst.
Jesus sagte einst: „Der Vater ist Dir näher als Dein Hemd, näher als Dein Atem“.
Wo könnte er denn noch versteckt sein, wenn nicht in unserem ganzen Sein,
unserer ganzen Existenz?
Das beschreibt auch das Wort "Sünde". Es kommt vom altdeutschen Wort ,sinte‘,
das bedeutet "Trennung". Die Sünde ist das Getrennt-Sein von der Schöpfung, sich
nicht als Teil der Schöpfung zu sehen.
Jesus hat gesagt, daß Himmel und Hölle ,in‘ uns sind. Und an anderer Stelle:
„Alle können tun, was ich getan habe, denn der Vater und ihr seid eins. Das
himmlische Königreich ist in euch.“
Saint Germain drückte dies ebenfalls sehr treffend in einem anderen Satz aus:
„Ich bin eine Zelle im Körper Gottes. Ohne mich ist Gott unvollständig und jedes
Verneinen meiner eigenen Göttlichkeit ist eine Gotteslästerung.“
Seit Jahrtausenden hat man die Menschen gelehrt, daß die Schöpfung außerhalb von
einem selbst zu finden sein soll. Die meisten haben das geglaubt und als
Wahrheit akzeptiert. Die Schöpfung aber, der Ursprung allen Lebens, ist nie
außerhalb von uns gewesen - wir ,sind‘ sie.
Die Schöpfung, die wir sind, hat sich zu irgendeinem Zeitpunkt dazu
entschlossen, sich in unzählige Teile zu teilen und sich damit die Möglichkeit
gegeben, sich selbst neu zu erfahren. Jeder von uns ist ein solches Teilchen,
doch haben wir das irgendwann einmal vergessen und wundern uns nun, was wir
hier,unten machen.
Die Körper, die wir hier bewohnen, sind perfekte Transportmittel, von uns
gewählte Fahrzeuge, die es uns erlauben, auf der Ebene der Materie zu leben und
zu spielen.
Doch inzwischen sind wir in die Illusion getaucht, daß diese Körper wir selbst
sind.
Wir haben unseren Ursprung, unser Erbe, das wir vor unendlich langer Zeit
angetreten haben und uns selbst vergessen. Wir haben vergessen und leugnen mit
aller Macht, daß wir selbst diese Schöpfung sind und leugnen leider auch unsere
Verantwortung dafür.
Wir haben uns dies alles erschaffen und schaffen weiterhin.
Wir ,sind‘, was wir denken. Und unsere Umwelt ist ein Spiegel von uns selbst.
Saint Germain sagte, der Name Gottes sei "Ich bin". ,Ich‘ stehe für Bewußtsein,
,bin‘ für die Schwingung. Es gibt demnach nur Bewußtsein und Schwingung im
Universum, aus dem alles besteht.
Der Mensch hat Bilder von ,Gott‘ geschaffen, die ihm dazu dienen, über seine
Brüder zu herrschen. Religionen wurden geschaffen, um Menschen und Völker unter
Kontrolle zu halten. Nimmt man einem Menschen seine Göttlichkeit, seine
Vollkommenheit, und erklärt ihm, daß er getrennt von der Schöpfung existiert,
kann man ihn leicht beherrschen. Die Schöpfung hat weder eine Hölle noch einen
Teufel geschaffen.
Diese waren furchteinflößende Schöpfungen des Menschen, um seine Brüder zu
quälen.
Die Schöpfung ist alles - jedes Sandkorn, jeder Stern im Universum, jeder
Schmetterling, jeder Mensch. Alles und jeder ist die Schöpfung. Doch sind sich
die meisten natürlich nicht mehr darüber bewußt.
Und genau darin liegt ja das Abenteuer des Lebens - sich selbst wieder seiner
Herkunft und seiner wahren Existenz, seiner Göttlichkeit, bewußt zu werden.
Ein weiteres Zitat von Saint Germain vertieft diese Gedanken noch: „Es gibt nur
einen Ursprung des Guten: Gott. Wer diese Wahrheit bewußt erfaßt und aufnimmt
und durch seinen äußeren Geist in die Tat umsetzt, nicht zwei- oder dreimal
während des Tages, sondern jeden Augenblick von früh bis spät, ohne
Unterbrechung, gleichgültig, womit das äußere Selbst sich beschäftigt, der wird,
wer er auch sein mag, seine vollkommene Freiheit und Beherrschung aller
menschlichen Dinge zum Ausdruck bringen.“
Worum geht es denn wirklich?
Sobald jemand destruktiv und bösartig gegenüber anderen ist, wird er auch mit
dem Gleichen wieder konfrontiert werden.
Und in letzter Konsequenz ist es irrelevant, wer wir in unseren Vorleben waren
und ob wir uns daran erinnern können oder nicht. Wir brauchen auch keine Kirchen
oder sonstigen Ritualkram. Das einzige, was wir brauchen, das sind wir. Gott ist
,in‘ uns und hat uns nach den kosmischen Gesetzen geformt, deren bewußte
Anwendung unsere Aufgabe ist. Wir sollen lernen, mit diesen Werkzeugen umzugehen
und dazu inkamieren wir auf die Erde.
Wenn wir uns nach einem physischen Leben - Inkarnation - wieder in der geistigen
Welt - im Jenseits - befinden, also auf gut kirchenchristlich „sterben und in
den Himmel kommen“, betrachten wir uns, was wir in dem letzten Leben erfahren
und erlebt haben. Wir betrachten es in Verbindung mit all den anderen
Erfahrungen, die wir in anderen vorhergehenden Leben gemacht haben und
entscheiden uns dann, was wir in einer zukünftigen Inkarnation noch lernen
möchten, was der Weiterentwicklung als Seele im Gesamterfahrungsprozeß auf der
Rückentwicklung hin zur Gotteserfahrung noch weiterhilft, sie weiter
vervollkommnet.
Möglicherweise stellen wir fest, daß uns noch einiges an Demut oder selbstloser
Liebe fehlt oder daß wir das Thema Geld oder Eifersucht nicht zur eigenen
Zufriedenheit gelöst haben und suchen uns auf dem Spielfeld des physischen
Erlebens Situationen und Familien aus, an denen wir die uns gewählten
Problembereiche erlernen und schulen können. Das ganze Leben ist sozusagen
vorprogrammiert, jedoch nicht von Gott oder irgend jemand außerhalb von uns,
sondern von uns selbst. Wir suchen uns die Eltern aus, die Gegebenheiten, das
Umfeld und auch die Personen, die wir irgendwann im Leben einmal treffen werden,
um mit ihnen entsprechende Erfahrungen zu machen.
Das eigentliche Problem jedoch, der sogenannte „Kick“, die Herausforderung und
gleichzeitig auch der ganze Sinn des Spiels, liegt in der Tatsache, daß man all
das wieder vergißt, was man sich vorgenommen hat und auch die Erinnerung daran,
wer man „wirklich“ ist, wenn man in einen physischen Körper inkarniert.
Dann können wir uns selbst beweisen, ob wir die Lektionen unserer früheren
Inkarnationen wirklich gelernt haben, sie also nicht nur im Kopfe verstanden
haben, sondern durch die vielen Erfahrungsprozesse unser Wesen und unser „Sein“
verändert haben und in einer gestellten Situation nicht aus der Theorie heraus
handeln, sondern weil wir so „sind“. Doch trotz des Vergessens hat jede Seele
ein Werkzeug mitgenommen, das ihr hilft, das Ziel, das sie am Ende des irdischen
Lebens erreicht haben will, zu erreichen. Es ist sozusagen die
On-Line-Verbindung zur Schöpfung, das Kabel zum Höheren Selbst - es ist die
Intuition. Um das Ziel zu erreichen, das wir uns für dieses Leben vorgenommen
haben, brauchen wir weder eine Rückerinnerung an vorherige Inkarnationen, noch
brauchen wir einen Hellseher zu befragen.
Gelingt es uns, der inneren Stimme, der Intuition, zu folgen - also uns führen
zu lassen - kommen wir an unserem Ziel an. Die Intuition, die „Stimme Gottes“,
wie ich sie selbst bezeichne, spricht zu uns von morgens bis abends, nur hören
wir ungern darauf.
Was sagt Dir Deine Intuition?
Du hast doch sicherlich irgendeine Ahnung, was Du mit diesem Wissen machen
solltest?“
„Ja .. Irgend etwas treibt mich fast schon dazu. Eine innere Kraft.“

„Wißt ihr, die Zeit ist bald reif - jedoch, momentan ist die Zeit noch nicht
reif. Aus Sicherheitsgründen zum einen, und aus spirituellen zum anderen. Ihr
habt noch etwas Geduld zu lernen. Die Zeit wird kommen, da habt ihr noch eine
wichtige Aufgabe zu erfüllen, und auf die wird euch die Schöpfungskraft durch
verschiedene Erfahrungsprozesse vorbereiten. Ich verspreche es euch. Und für uns
ist ein Ehrenwort noch ein wirkliches Ehrenwort.
.. , „die Menschheit ist noch nicht reif für diese Energieformen. Damit kann
viel zu viel Böses geschehen. Solange es noch Menschen gibt, die sich in die
Luft sprengen, um damit andere unschuldige Menschen in den Tod zu reißen, oder
diverse Machtstrukturen weiterhin vom Krieg leben, können diese Techniken nicht
freigegeben werden. Damit würde man jedem kleinen Gangster die Möglichkeit
geben, sein diabolisches Tun überall hin zu tragen.
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