Völkerrecht http://www.rheinwiesenlager.de/voelkerrechte.htm Es ist davon auszugehen, daß sich schließlich fünf bis sechs Millionen Deutsche in den US-Lagern am Rhein befinden. Während der Haager Friedenskonferenzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschließen die sog. zivilisierten Staaten, sich einem übergeordneten Völkerrecht zu unterwerfen. Das Völkerrecht soll u. a. die Kriegsführung humanisieren, d. h., Gewalt gegen Wehrlose ausschließen. Am 26. Januar 1910 wird die Haager Landkriegsordnung von den teilnehmenden Staaten, darunter die USA, ratifiziert. Zu den Wehrlosen gehören die Kriegsgefangenen. Über Kriegsgefangene wird folgendes festgelegt: Art. 4 Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder der Abteilungen, die sie gefangen genommen haben. Sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden. Alles, was ihnen persönlich gehört, verbleibt ihr Eigentum mit Ausnahme von Waffen, Pferden und Schriftstücken militärischen Inhalts. Art. 6 Der Staat ist befugt, die Kriegsgefangenen mit Ausnahme der Offiziere nach ihrem Dienstgrad und nach ihren Fähigkeiten als Arbeiter zu verwenden. Diese Arbeiten dürfen nicht übermäßig sein..... Art. 7 Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegsführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterbringung und Kleidung auf demselben Fuß zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat..... Art. 14 Beim Ausbruch der Feindseligkeiten wird in jedem der kriegsführenden Staaten .....eine Auskunftsstelle über die Kriegsgefangenen errichtet..... Art. 20 Nach dem Friedensschlusse sollen die Kriegsgefangenen binnen kürzester Frist in ihre Heimat entlassen werden. Am 27. Juli 1929 werden die bisher nur für Verwundete eines Krieges geltenden Schutzbestimmungen der Genfer Konventionen auf Kriegsgefangene ausgedehnt: Auch hier wird festgelegt, daß die Gefangenen in jeder Beziehung den eigenen Truppen gleichzustellen seien. Überdies müßten die Gefangenen unter der Aufsicht des Internationalen Roten Kreuzes stehen. Nach Beendigung der Kampfhandlungen seien alle Gefangenen unverzüglich freizulassen. Die Alliierten haben diese Bestimmungen ebenfalls unterschrieben. Dwight David Eisenhower, 1890 - 1969, Oberkommandierender der US-Truppen im II. Weltkrieg Bruch des Völkerrechts 1943 einigen sich die Alliierten, die anfallenden deutschen Kriegsgefangenen nicht als Kriegsgefangene, sondern unter Nichtachtung des Völkerrechtes als Strafgefangene zu behandeln. Die jeweiligen Oberkommandierenden der Streitkräfte sollen in diesem Sinne über die Gefangenen frei verfügen können. In diesem Sinne erhält der Oberkommandierende der US-Truppen Dwight David Eisenhower am 10. März 1945 aus Washington die Ermächtigung, die auf deutschem Boden gefangen gehaltenen deutschen Soldaten nicht zu entlassen, sondern sie als „Disarmed Enemy Forces“ (DEF) weiter gefangen zu halten. Die Gefangenen haben somit keinen Schutz des internationalen Rechts und sind jeder Willkür des Siegers ausgeliefert. Nichteinhaltung des Völkerrechtes bei Kriegshandlungen gelten nach internationalem Recht als Kriegsverbrechen. ============================================= http://www.nordbruch.org/ E M Prinsloo - P.O. Box 71380 - The Willows 0041 - South Africa www.deutsche-monarchie.co.nr http://www.neueordnung.org/2009/11/12/die-rheinwiesenlager-schande-der-befreier/ Die Rheinwiesenlager Die Statthalter der Fremdherrschaft in Berlin schweigen das alles tot, falls man mal gezwungenermaßen darüber reden muß, wird die Zahl der Opfer offiziell, wie immer, wenn es sich um Deutsche handelt, nach unten gelogen. Es existieren die unterschiedlichsten Angaben, die von 600 – 10000 Opfern gehen. Die Verunsicherung hat Methode und ist gewollt. Bis heute darf auf dem Gelände der zahlreichen Lager am Rhein nicht gegraben werden, warum wohl?
Das kommt fast einem Schuldeingeständnis gleich. Aller Wahrscheinlichkeit nach würden die Funde James Bacque bestätigen und wieder würde eine Geschichtslüge in sich zusammenfallen, das muß natürlich mit allen Mitteln verhindert werden! Deutsche Soldaten wurden unter freiem Himmel hinter Stacheldrahtzäunen eingesperrt, waren Tag und Nacht Kälte, Regen und Sonne schutzlos ausgeliefert. Viele versuchten sich zu schützen und vergruben sich in Erdlöchern, in denen sie elendig zu Tode kamen: Die unzähligen Opfer verhungerten, verdursteten, sehr viele starben an Krankheiten oder kamen auf andere Weise um, unter ihnen auch Frauen. Hätten unsere tapferen Soldaten, die in dem Glauben waren, sie ergäben sich zivilisierten Menschen, gewußt, wie ehrlos diese in Wirklichkeit sind, sie wären mit Sicherheit lieber kämpfend gestorben und nicht elendig in einem Erdloch! Der lächerliche Rechtfertigungsversuch, die Sieger seien mit der großen Zahl der Gefangenen überfordert gewesen, ist in keinster Weise haltbar. Ihre Vorratslager waren voll, und was hinderte sie z.B. daran, Materialien herbeischaffen zu lassen, mit denen sich die Gefangenen selbst Unterstände bauen konnten? Der deutschen Bevölkerung war es verboten, die Gefangenen mit Essen zu versorgen, bei Zuwiderhandlung drohte Erschießung (siehe Dokument unten). Es gibt noch viele aufrichtige Deutsche, die unsere toten Helden nicht vergessen haben. Die nun folgenden Auszüge sind zitiert von der Netzseite www.rheinwiesenlager.de : Die nichtrheinischen Lager werden meist nach einiger Zeit aufgelöst und die Insassen an der Rhein gebracht. Es ist davon auszugehen, daß sich schließlich fünf bis sechs Millionen Deutsche in den US-Lagern am Rhein befinden: Zustände in den Lagern Die Zustände in den Lagern dürften hinreichend bekannt sein, dennoch seien die wichtigsten Fakten wiederholt: Die Gefangenen werden weder bei Einlieferung noch während des Aufenthaltes registriert. Die Lager werden von allen Seiten bewacht, nachts mit Flutlicht. Fluchtversuche haben sofortige Erschießung zur Folge. Zuweilen wird auch ohne ersichtlichen Anlaß in die Menge der Gefangenen geschossen. Die Gefangenen hausen trotz Kälte, Regen und Schneeregen ohne Obdach auf nacktem Boden, der sich mit der Zeit in eine unergründliche Schlammwüste verwandelt. Unterkünfte zu errichten, ist verboten. Zelte werden nicht ausgegeben, obwohl sie in den Depots der deutschen Wehrmacht und in denen der US-Armee reichlich vorhanden sind. Die Gefangenen graben sich Erdlöcher, um vor der schlimmsten Kälte geschützt zu sein. Auch das wird immer wieder untersagt, so daß die Gefangenen oft gezwungen sind, die Erdlöcher zuzuschütten. Es geschieht, daß Bulldozer durch die Lager fahren und Erdlöcher samt den darin vegetierenden Gefangenen zuwalzen. Waschgelegenheiten fehlen. Latrinen, über Gruben gelegte Balken, werden meist in der Nähe der Zäune angelegt, so daß die diesbezüglichen Vorgänge von außen einsehbar sind. Während der ersten Zeit gibt es weder Nahrung noch Wasser, obwohl die erwähnten deutschen und amerikanischen Depots überreich mit Vorräten gefüllt sind und der Rhein Hochwasserstand hat. Um die deutschen Depots zu leeren, werden sie der Bevölkerung zur Plünderung überlassen. Später erhalten die Gefangenen aus den US-Vorräten: Eipulver, Milchpulver, Kekse. Blockschokolade, Kaffeepulver, jedoch noch immer kaum Wasser, so daß zu dem Hunger schwere Darmerkrankungen hinzukommen. Die Gefangenen haben keinerlei Verbindung zur Außenwelt, Postverkehr findet nicht statt. Der Bevölkerung ist bei Todesstrafe verboten, die Gefangenen mit Nahrung zu versorgen. Die deutschen Behörden werden angewiesen, die Bevölkerung entsprechend zu instruieren. Wer dennoch versucht, den hungernden Gefangenen über den Lagerzaun etwas zukommen zu lassen, wird vertrieben oder erschossen. Das Internationale Rote Kreuz hat keinen Zutritt zu den Lagern. Nahrungsmittel und Hilfsgüter, welche das Schweizer Rote Kreuz in Eisenbahnwaggons an den Rhein transportieren läßt, werden auf Befehl Eisenhowers zurückgeschickt. Schwerkranke und Sterbende werden unzureichend oder überhaupt nicht versorgt, während nahegelegene Krankenhäuser und Lazarette ungenutzt bleiben. Als Wachpersonal werden z. T. entlassenen Fremdarbeiter eingestellt. Lagerpolizei besteht u. a. aus ehemaligen Häftlingen der Wehrmacht, z. B. aus den Häftlingen des deutschen Militärzuchthauses Torgau. Willkürliche Mißhandlungen der Gefangenen sind an der Tagesordnung. Es wird ihnen kein Einhalt geboten. Zur umfassenden Information über die ‘Rheinwiesenlager’ sei auf das Standardwerk des Kanadiers James Bacque, Der geplante Tod, 8. Auflage, Berlin, 1999, hingewiesen. Zwei von Bacque zitierte Erlebnisberichte mögen die Zustände in den Rheinwiesenlagern noch verdeutlichen. Zwei Amerikaner berichten: Der 30. April (1945) war ein stürmischer Tag. Regen, Schneeregen und Schnee wechselten sich ab, ein bis auf die Knochen durchdringender kalter Wind fegte von Norden her über die Ebenen des Rheintals dorthin, wo sich (das Lager) befand. Eng zusammengedrängt, um sich gegenseitig zu wärmen, bot sich den Blicken auf der anderen Seite des Stacheldrahts ein tief erschreckender Anblick dar: nahezu 100 000 ausgemergelte, apathische, schmutzige, hagere Männer mit leerem Blick, bekleidet mit schmutzigen, feldgrauen Uniformen, knöcheltief im Schlamm stehend. Hier und da sah man schmutzig weiße Flecken. Bei genauerem Hinsehen erkannte man, daß es sich um Männer mit verbundenem Kopf und verbundenen Armen handelte, oder Männer, die da in Hemdsärmeln standen! Der deutsche Divisionskommandeur berichtete, daß die Männer seit mindestens zwei Tagen noch nichts gegessen hätten und daß die Beschaffung von Wasser ein Hauptproblem sei – dabei war der Rhein, der hohen Wasserstand führte, nur 200 Meter entfernt. (zitiert nach James Bacque, a.a.O., S. 51 f.) Ein Gefangener berichtet: Im April wurden Hunderttausende von deutschen Soldaten sowie Kranke aus Hospitälern, Amputierte, weibliche Hilfskräfte und Zivilisten gefangengenommen….Ein Lagerinsasse von Rheinberg war über 80 Jahre alt, ein anderer war neun Jahre alt….andauernder Hunger und quälender Durst waren ihre Begleiter, und sie starben an Ruhr. Ein grausamer Himmel übergoß sie Woche für Woche mit strömendem Regen…..Amputierte schlitterten wie Amphibien durch den Matsch, durchnäßt und fröstelnd….Ohne Obdach tagaus, tagein und Nacht für Nacht lagen sie entmutigt im Sand von Rheinberg oder sie entschliefen in ihren zusammenfallenden Löchern…. (Heinz Janssen, Kriegsgefangener in Rheinberg, zitiert nach James Baque a.a.O., S. 52) Inzwischen liegt auch eine wissenschaftliche Darstellung der Rheinwiesenlager vor. Die Fakten zeigen, daß die Zustände in den Rheinwiesenlagern nicht auf dem oft behaupteten Unvermögen der Amerikaner beruhen, mit der Masse der Gefangenen fertigzuwerden. Die Zustände samt dem zwangsläufig daraus resultierenden sind gewollt. Auch Frauen waren interniert James Bacque bestätigt, daß General Dwight Eisenhower für die Zustände verantwortlich ist: Die Verantwortung für die Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen in amerikanischer Hand lag bei den Kommandeuren der US Army in Europa, untergeordnet nur der politischen Kontrolle durch die Regierung. Alle Entscheidungen über Gefangenenbehandlung wurden tatsächlich allein von der US Army in Europa getroffen…(Bacque, a.a.O., S. 45) Dr. Ernest F. Fisher jun., Oberst der Armee der Vereinigten Staaten von Amerika, schreibt: Eisenhowers Haß, toleriert von einer ihm gefügigen Militärbürokratie, erzeugte diesen Horror der Todeslager, der mit nichts in der amerikanischen Militärgeschichte vergleichbar ist. Angesichts der katastrophalen Folgen dieses Hasses ist die lässige Gleichgültigkeit, die die SHAEF-Offiziere (des Hauptquartiers der alliierten Expeditionskräfte) an den Tag legten, die schmerzlichste Seite der amerikanischen Verstrickung. (zitiert nach Bacque, a.a.O., S. 17) Im Juli 1945 werden mit Einrichtung der Besatzungszonen die Rheinwiesenlager je nach ihrer Lage den Briten oder den Franzosen übergeben. Die Briten versuchen, die Versorgung der Gefangenen zu bessern. Die Franzosen bessern nichts, sondern beginnen, die noch arbeitsfähigen Männer zur Zwangsarbeit nach Frankreich abzutransportieren. Die wenigsten kehren zurück. Sterben Den Zuständen entsprechend kommt es bald nach Einrichtung der Rheinwiesenlager zum Massensterben. Bacque schreibt: In Lagern entlang an den Ufern des Rheins verzeichneten die Armeeärzte vom 1. Mai bis zum 15. Juni 1945 eine erschreckende Sterblichkeitsrate, achtzigmal so hoch wie alles, was sie je in ihrem Leben gesehen hatten. Tüchtig und gewissenhaft registrierten sie die Todesursachen: so und so viele starben an Ruhr und Durchfall, so und so viele an Typhus, Starrkrampf, Blutvergiftung,, alles in Zahlen, die unglaublich seit dem Mittelalter waren. Die medizinische Terminologie selbst reicht nicht mehr ganz aus angesichts der Katastrophe, deren Zeugen die Ärzte wurden. So wurden Todesfälle infolge von Abmagerung und Erschöpfung registriert. …….Herzkrankheit und Lungenentzündung. (Bacque, a.a.O., S. 78 f.) Allmorgendlich werden die Toten aus den Lagern abtransportiert, um in Massengräbern versenkt zu werden. Ein Zeitzeuge schreibt: Die Leichen der Verhungerten wurden täglich auf Karren weit außerhalb der Lager in vorbereitete lange Gruben gekippt und in fünf Lagen und langen Reihen aufgeschichtet. Nach Verfüllung mit dem zuvor ausgebaggerten Erdreich erfolgte die Planierung der Massengräber. Willi Griesheimer, Die Hölle der amerikanischen Kriegsgefangenschaft, Eigendruck, S. 2 Dazu kommen all die Toten, die in dem unergründlichen Schlamm oder in den Latrinen versinken, ohne geborgen zu werden. Paul Jäger berichtet aus dem Lager Büderich: Die Erdlöcher stürzten ein. Man schätzte die Verschütteten auf etwa 230 pro Nacht. Niemand konnte die Menschen ausgraben, keiner war registriert worden. Mit Bulldozern ebneten die Amerikaner die Gruben mitsamt den Toten ein …. S. Lager Büderich, Paul Jäger Bacque weist anhand von Dokumenten und von Zeugenaussagen nach, daß in den amerikanischen und später in den französischen Gefangenen- und Arbeitslagern zusammen 800 000 bis eine Million Menschen zu Tode gekommen sind. Ca. drei Viertel der Toten lastet Bacque den Amerikanern an, also an die 750 000: Die Zahl der Opfer liegt zweifellos bei mehr als 800 000, beinahe mit Sicherheit bei mehr als 900 000 und durchaus wahrscheinlich bei mehr als einer Million. Die Ursachen ihres Todes wurden wissentlich geschaffen von Armee-Offizieren, die über genügend Lebensmittel und andere Hilfsmittel verfügten, um die Gefangenen am Leben zu erhalten. Hilfe-Organisationen, die versuchten, den Gefangenen in den amerikanischen Lagern zu helfen, wurde die Erlaubnis dazu von der Armee verweigert. Das alles wurde damals verheimlicht und dann unter Lügen verdeckt……..Akten sind vernichtet, geändert oder als geheim unter Verschluß gehalten worden. Dies geht bis auf den heutigen Tag so weiter. (Bacque, a.a.O., S.11) Die US-Geschichtsschreibung dagegen spricht lediglich von ca. 5000 Toten der Rheinwiesenlagern. Die offizielle Geschichtsschreibung in Deutschland schließt sich an: 5000 Lagertote, höchstens 10 000, auf keine Fall mehr! Das hieße, daß von den fünf bis sechs Millionen Gefangenen, die durch die Rheinwiesenlager gegangen sind, nur 0.1% die im Ursinne mörderischen Umstände nicht überstanden habe. Eine Todesrate von 0,1% aber entspricht einer Todesrate von Menschen, die unter normalen Bedingungen leben. Für die Rheinwiesenlager ist eine solch niedrige Todesrate ausgeschlossen. Überdies ist trotz aller Nachforschungen noch immer der Verbleib von über einer Million Kriegsteilnehmern des II. Weltkrieges ungeklärt. Man spricht von der vermißten Million. Bis vor der sog. Wende wurden die Verschollenen den Russen angelastet. Nun aber haben die Russen ihre Archive geöffnet, welche zumindest seit 1946 über Gefangenenschicksale unerwartet detailliert Auskunft geben. Ca. 100 000 Vermißtenschicksale konnten geklärt werden. Man vermutet überdies, daß im Laufe des Jahres 1945 etwa 200 000 Deutsche in den Weiten Rußlands namenlos zu Tode gekommen seien. Die vermißte Million bleibt. Bretzenheim Die Todesziffer von ca. 750 000 Toten in den amerikanischen Rheinwiesenlagern möge verdeutlicht werden durch Berichte aus dem Lager Bretzenheim bei Bad Kreuznach, Über einen Mitgefangenen wird berichtet: ……..obwohl auch er inzwischen zum Skelett abgemagert ist, obwohl auch er in manchen Nächten mit brennenden Augen in den Himmel starrt und sich auszurechnen versucht, wann er wohl zu jenen Kameraden zählt, die man morgens im Lager einsammelt und an den Straßengraben legt, damit sie zum “Heldenfriedhof” gefahren werden…. (Rolf Spenner, Tränen, Tod und tausend Qualen, Kriegsgefangenenlager Bretzenheim, Pfaffen-Schwabenheim, 4. Auflag, 1995, S. 38) Ein anderer ehemaliger Insasse des Lagers schreibt: Die Bretzenheimer Einwohner sahen von April bis Juli 1945 jeden Morgen die Haufen von 120 bis 180 Leichen am Tor und können vom Verladen dieser Umgekommenen auf Lastkraftwagen berichten, die zum Galgenberg bei Kreuznach oder nach Stromberg davonbrausten. (Erich Werner, Kriegsgefangenenlager Bretzenheim, Bretzenheim, 1998, 5. Auflage, S 9) Das bedeutet, daß im Lager Bretzenheim in den drei Monaten amerikanischer Führung ca. 15 000 Tote anfallen. Bei einer vom Autor angegebenen Belegungsstärke von 130 000 Gefangenen ergibt das eine Todesrate von über 11,15 %. Dazu kommen die zahllosen hungergeschwächten Gefangenen, die auf Nimmerwiedersehen im unergründlichen Schlamm versinken oder in die Lagerlatrinen stürzen, wo es kein Entrinnen mehr gibt: Wie viele in diesem Schlamm schon umgekommen waren? Und wie viele, vom Hunger entkräftet, würde der Schlamm noch bezwingen? Er (der Schlamm) brach noch oft über uns herein, ………mit dieser Urgewalt auf völlig Kraft- und Wehrlose, die wir in diesen Maiwochen waren, wo der Tod eine reiche Ernte hielt. (E. Werner, a.a.O., S. 12) Viele oder gar die meisten Opfer aber forderte der Schlamm und der bodenlose Untergrund an den Latrinen, deren Benutzung namentlich nach lang anhaltenden Regenfällen wie jetzt Ende April/Anfang Mai zu einem Spiel mit Leben und Tod ausartete. Die Tatsache darf daher in keiner Lagerchronik fehlen, daß in jener Zeit vor allem nachts mancher sich nur noch mühsam auf den abgezehrten Beinen haltende Landser vom dringenden Gang auf die Latrine nicht mehr in sein Erdloch zu den Kameraden zurückkehrte, weil er kraftlos hineingefallen war in jenen stinkenden und kaum zu beschreibenden Abgrund, aus dem es kein Entrinnen gab. (R. Spenner, a.a.O., S. 37 f.) Rechnet man zu den Toten am Lagertor noch die in Schlamm und Latrinen Versunkenen hinzu, kann man im Lager Bretzenheim in den ersten Monaten auch bei vorsichtiger Schätzung von 15% Toten ausgehen. Es gibt keinen Grund, für die anderen Lager, in denen die Verhältnisse ähnlich waren, eine niedrigere Todesrate anzunehmen. Geht man von einer Gesamtbelegung aller Lager mit fünf Millionen Gefangenen aus, so ergeben sich bei einer Todesrate von 15% 750 000 Tote in den amerikanischen Lagern. Das ist die Zahl, welche auch Bacque angibt, obwohl seine Argumentation andere Wege einschlägt. Die Toten Keine Suche nach den Toten Wo sind die Toten der Rheinwiesenlager geblieben? Ca. 5000 Tote sind zu Lagerzeiten auf Lagerfriedhöfen beigesetzt worden, gerade so viele, wie heute von der offiziellen Geschichtsschreibung zugegeben werden.Bad Kreuznach auf den Friedhof Lohrer Wald umgebettet. So ist von offiziellen Seite nie die Notwendigkeit gesehen worden, nach Massengräbern in der Umgebung der Rheinwiesenlager zu suchen oder nach Toten auf den Lagergeländen. Tote, die es nach offizieller Meinung nicht gibt, brauchen nicht gesucht zu werden. Dem Volksbund für Deutsche Kriegsgräberfürsorge sind durch das Gräbergesetz von 1952 die Hände gebunden, weil er danach nur für Kriegstote im Ausland zuständig ist. Im Inland muß er auf einen Grabungsauftrag seitens deutscher Behörden warten. Solch ein Grabungsauftrag wird nicht erteilt. Nur in einem Falle könnte der Volksbund von sich aus tätig werden: wenn jemand über die Position eines Massengrabes eine eidesstattlicher Erklärung abzugeben bereit ist. Das ist bisher nicht geschehen. Wer sollte dazu auch in der Lage sein? Die Massengräber wurden von den Amerikanern ohne Zeugen angelegt. Nur durch eine professionelle Suche könnten sie ausfindig gemacht werden. Grabung im Lager Bretzenheim Nur einmal wird ein Grabungsversuch unternommen, von inoffizieller Seite: Der Bundeswehrangehörige und Grabungsexperte Otto Schmitt aus Guldental bei Bretzenheim hat es sich seit ca. 1970 zur Aufgabe gemacht, in Eigenleistung Vermißtenschicksale aufzuklären. Er weiß, daß auf ehemaligen Lagergeländen der Rheinwieseen Erkennungsmarken deutscher Soldaten gefunden werden: Landwirt Karl Schneider aus Sinzig findet manchmal beim Pflügen seiner Äcker auf dem früheren Lagergelände die Erkennungsmarken deutscher Landser. Bis heute untersuchte niemand die Gruben der ehemaligen ‘Toilettenanlagen’ auf die Überreste vermißter deutscher Wehrmachtsangehöriger hin. (Helmuth Euler, Die Entscheidungsschlacht an Rhein und Rhur 1945, Stuttgart 1981², S. 271) Er beschließt, auf dem Gelände des Lagers Bretzenheim auf eigene Kosten einen Grabungsversuch zu machen. Das ca. 8 km² große Gelände ist lediglich an einem seiner Ränder neu bebaut. An der vorüberführenden Straße ist im Jahre 1966 ein Mahnmal aufgestellt worden. Ansonsten wird das Gelände wie ehedem von den Eigentümern als Feld genutzt. Im Herbst 1985 beginnt Otto Schmitt nach Rücksprache mit dem Eigentümer Otto Tullius an den ehemaligen Latrinen die ersten Grabungsarbeiten. Das Interesse der Umwohner und der lokalen Presse wird wach. Wird es gelingen, seit bald einem halben Jahrhundert versunkene Tote zu bergen? Einspruch Noch ist kein Toter gefunden, dafür erscheint nach kurzer Zeit ungebetener Besuch. Eine Abordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach überbringt ein Schreiben, in welchem mitgeteilt wird, daß das Gelände unter Denkmalschutz stehe und daß daher auf Anordnung des Landesamtes für Denkmalpflege in Mainz Grabungen bei Androhung von 250 000 DM Geldstrafe verboten seien. Otto Schmitt muß das Feld räumen. Am 27. 10. des folgenden Jahres 1986 wird das Rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz verschärft. (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 291) Zum Jahresende stellt Otto Schmitt den Antrag auf Fortsetzung seiner Arbeit. Die Behörde nimmt sich mit der Antwort Zeit. Im März des folgenden Jahres 1987 kommt die Ablehnung, die im Juli noch einmal bekräftigt wird: Schreiben der Kreisverwaltung Bad Kreuznach vom 16. Juli 1987, AZ: 363 – 11/18 – 8 Im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologische Denkmalpflege – kann eine Genehmigung zu Ausgrabungen auf dem Gelände des ehemaligen Gefangenenlagers in Bretzenheim gemäß § 21 des Denkmalschutz – und pflegegesetzes, wie von Ihnen mit Schreiben vom 22. 12. 1986 beantragt, nicht erteilt werden. Begründung: Seit 1966 ist das gesamte Lager durch ein weithin sichtbares Mahnmal als Gedenkstätte ausgewiesen. Aus Gründen der Pietät kann daher Ausgrabungen nicht zugestimmt werden, da diese nur eine unnötige Störung der Gedenkstätte bedeuten. Im übrigen würden Ausgrabungen zu einer Zerstörung der Geschichtszeugnisse führen, deren Spuren und Überreste geschützt im Boden liegen. Otto Schmitt legt Widerspruch ein. Am 3. 2. 1988 kommt aus Bad Kreuznach mit AZ: 11/057-W 145/87 der Widerspruchsbescheid: ….Kulturdenkmale (sind) Gegenstände aus vergangener Zeit, die Spuren und Überreste menschlichen Lebens sind und an deren Erhaltung und Pflege u. a. aus wissenschaftlichen Gründen oder zur Förderung des geschichtlichen Bewußtseins ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmal ist……das Gelände des ehemaligen Gefangenenlagers mit seinen in der Erde befindlichen Geschichtszeugnissen als solches, das als Bodenurkunde durch das Mahnmal verdeutlicht und als Kulturdenkmal kenntlich gemacht wird. (Schreiben S. 4) Bewacher bei Remagen Die Begründung der zu schützenden Gedenkstättenruhe wird noch präzisiert: Auch die Schlachtfelder der Vogesen und die Konzentrationslager des Dritten Reiches seien so belassen worden, wie sie Zeit, Leid und Urgeist (Anm. : ein Druckfehler? Sollte es vielleicht Ungeist heißen?) geschaffen hätten. (Schreiben S. 3) Obwohl der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge, die Gemeinschaft der Jagdflieger und sogar die Kreisverwaltung Bad Kreuznach selbst für eine Aufhebung des Verbots plädieren, wird diese weiterhin vom Landesamt für Denkmalpflege in Mainz verweigert. Otto Schmitt kann den Argumenten des Landesamtes noch immer nicht folgen. Am 4. März 1988 klagt er vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen das Land Rheinland-Pfalz. Am 22. Juni 1989 wird die Klage mit AZ 1 K 131/88 abgewiesen. Das Gericht hat sich die Auffassung des Dr. Rupprecht vom Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung archäologische Denkmalpflege zu eigen gemacht: Das Lagergelände bleibt Kulturgut, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse bestehe. Angesichts des Streites um die Zahl der in dem Lager umgekommenen Kriegsgefangenen (die Schätzungen reichen von 600 bis 10 000 Soldaten…) besteht ein Interesse daran, die historische Wahrheit exakt zu erforschen. Sollte die Vermutung des Klägers zutreffen, daß Gefangene in der Lagerlatrine aus Schwäche umgekommen sind, so läßt dieser Umstand wesentliche Schußfolgerungen auf die Lebensbedingungen der Lagerinsassen zu. Daneben können bei den Ausgrabungen gegebenenfalls auch Befunde darüber erhoben werden, wie die Latrinenanlage überhaupt ausgesehen hat, um Rückschlüsse auf die hygienischen Verhältnisse im Lager zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrind ist aus geschichtswissenschaftlichen Gründen ein öffentliche Interesse an der Erhaltung des Bodendenkmals “ehemalige Lagerlatrine” zu bejahen. (Schreiben S. 6) Da der Kläger zum einen lediglich als Hobbyarchäologe eingestuft wird, zum anderen das vorrangige Ziel seiner Ausgrabungstätigkeit nicht die Erforschung der Lagergeschichte, sondern lediglich die Aufklärung von Vermißtenschicksalen sei, müsse befürchtet werden, daß wichtige Bodenfunde durch unsachgemäße Grabung zum einen nicht zur Kenntnis genommen und damit zum anderen für immer zerstört werden……. der Schutz der “Bodenurkunde” verlange, daß die Grabung ausschließlich von den Fachkräften der Denkmalpflege durchgeführt werde. …. Die Denkmalbehörde aber sei derzeit nicht in der Lage, auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Bretzenheim Grabungen durchzuführen, weil das Fachpersonal zu stark mit der Sicherung von Kulturdenkmälern beschäftigt sei, deren Erhaltung durch aktuelle Baumaßnahmen gefährdet werde. (Schreiben S. 8 f.) Die Falle hat zugeschnappt: Das Gelände ist Kulturgut. Kulturgüter können nur von Fachkräften des Landesamt ausgegraben werden. Fachkräfte stehen nicht zur Verfügung. Otto Schmitt, dem sämtliche Kosten der Verfahren auferlegt werden, gibt auf. Es wird wieder still um die Toten des Gefangenenlagers Bretzenheim. Der in verschiedenen Zeitschriften und dann auch im Internet erscheinende Artikel Gräberschändung auf bundesdeutsche Anordnung von Klaus Bunge erregt untergründig Aufmerksamkeit, animiert aber niemanden zu Taten. Am 2. April 1995 findet mit Ansprachen, Kranzniederlegungen und Schweigemärschen eine Gedenkfeier für das Lager statt, der Tenor der Feierlichkeiten ist Versöhnung. Der weiterhin in den Latrinen ruhenden Kulturgüter wird keine Erwähnung getan. Der Leiter des Gemeindemuseums Bretzenheim antwortet auf Fragen nach den in den Latrinen ihrer Bestattung harrenden Toten nur resigniert: Laßt doch die Toten ruhen! Zum Jahresende 2002 schließlich stimmt das Landesamt für Denkmalpflege in Mainz Grabungen auf dem Lagergelände des ehemaligen Gefangenenlagers Bretzenheim zu, sofern sie vom Volksbund für Deutsche Kriegsgräberfürsorge vorgenommen werden. Der Volksbund aber muß nach geltendem Gesetz vom Innenministerium Rheinland Pfalz zum Graben aufgefordert werden. Das Innenministerium Rheinland Pfalz aber erteilt keine Grabungsgenehmigung. mit einem Schreiben vom 7. Mai 2003, AZ: 15 415-8.0/313;01 wird dem Betreiber dieser Netzseite folgende Begründung mitgeteilt: Auf dem ehemaligen Lagergelände befänden sich keine Gräber. Das habe der Landesverband des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Rheinland Pfalz mit einem Schreiben vom 13. 01. 2003 bestätigt. Ebenso habe die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier mitgeteilt, daß sich auf dem ehemaligen Lagergelände keine Gräber befänden. Angaben, welche Anlaß für eine Suche nach möglicherweise verscharrten deutschen Kriegsgefangenen sein könnten, seien bislang nicht angetragen worden.